Modellregionen: E-Rezept für fast alle Hilfsmittel

Modellregionen: E-Rezept für fast alle Hilfsmittel

Sieben Krankenkassen weiten gemeinsam die E-Verordnung für Hilfsmittel aus. Das Projekt soll als Blaupause für ganz Deutschland dienen und das Tempo der Digitalisierung beschleunigen.

Schon im Frühjahr 2023 hatten sich sieben Krankenkassen in der Arbeitsgemeinschaft eGesundheit Deutschland zusammengeschlossen, um Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen umzusetzen. Den Start bildete die technische Einführung von elektronischen Verordnungen (E-Verordnungen) im Bereich von orthopädischen Hilfsmitteln und Hilfsmitteln der Reha-Technik. Zunächst im Raum München und in der Region Ingolstadt steht jetzt die nächste Stufe an: Fast alle Hilfsmittel können ab sofort per E-Rezept verordnet werden, etwa Produkte aus der Medizintechnik und dem Homecare-Bereich wie Inkontinenzartikel, Inhalations- und Atemtherapiegeräte oder Systeme, um den Blutzuckerspiegel bei Diabetes zu managen. Ausgenommen sind derzeit lediglich Seh- und Hörhilfen sowie Pflegehilfsmittel. 

Folgende Kassen sind beteiligt: AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, HEK – Hanseatische Krankenkasse, IKK classic und Techniker Krankenkasse.

Was genau testen die Krankenkassen?

Bei dieser Ausweitung des E-Rezepts handelt es sich um mehr als einen einfachen Testlauf. Denn die elektronische Verordnung für Hilfsmittel soll möglichst schnell bundesweit ausgerollt werden. Allerdings wurde der verpflichtende TI-Anschluss für Leistungserbringer aus dem Bereich der Heil- und Hilfsmittel auf Oktober 2027 verschoben.

Umso sinnvoller erscheint es, die Zeit zu nutzen, um standardisierte Abläufe einzuführen, das System unter Alltagsbedingungen zu testen – und mögliche Herausforderungen in den Griff zu bekommen. Anders gesagt: Das Modellprojekt könnte wichtige Weichen für einen bundesweiten Standard stellen.

Weitere Test-Regionen sind nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft in Planung. Wichtig für Arztpraxen: Für eine Teilnahme am Modellprojekt benötigen sie spezielle Software, da die technischen Möglichkeiten derzeit noch beschränkt sind, und zwar ein PVS von Compugroup Medical (Medistar, Turbomed, M1 Pro und Albis) oder Medisoftware. 

Neben Arztpraxen sind Sanitätshäuser und Apotheken eng in das Pilotprojekt eingebunden.

Ablauf der E-Verordnung für Hilfsmittel

Praktisch müssen Versicherte die App ihrer Krankenkasse auf dem Smartphone installieren, damit sie in einer teilnehmenden Arztpraxis eine elektronische Verordnung für ein Hilfsmittel erhalten können. Über diese App leiten die Versicherten das E-Rezept an die Leistungserbringer weiter.

Die Vorteile sollen natürlich nicht nur darin bestehen, Papier zu sparen und die Dokumentation zu erleichtern. Für die elektronische Verordnung wurden automatische Prüflogiken entworfen und in der Software hinterlegt. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben werden vom System erkannt und angemerkt, bevor das Rezept in die TI hochgeladen werden kann. Unnötige Rückfragen, die mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sind, sollen auf diese Weise für alle Beteiligten vermieden werden.

Die sieben Krankenkassen haben für ihr gemeinsames Projekt eine eigene Webseite eingerichtet, auf der sich Fachkräfte sowie Versicherte über weitere Details informieren können. Hier gelangen Sie zur Seite egesundheit-deutschland.de.

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