Übergangslösung für die Abrechnung ambulanter Operationen
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Übergangslösung für die Abrechnung ambulanter Operationen

Eine Übergangsregelung verbessert die Vergütung ambulanter Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen bis Ende 2026.

Ambulante Operationen bei Kindern und Jugendlichen werden vorübergehend besser vergütet. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt. 

Die Vergütung für Leistungen aus dem Hybrid-DRG-Katalog steigt, wenn Patientinnen und Patienten noch nicht 18 Jahre alt sind. Für die Eingriffe zahlen die Kassen einen Zuschlag von 60 Prozent, der sowohl die Operation als auch die Anästhesie umfasst. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem Jahr 2027 rechnen Leistungserbringer diese Eingriffe wieder über die regulären Hybrid-DRG-Fallpauschalen ab. 

Die Vereinbarung soll dafür sorgen, dass Kinder weiterhin von medizinischem Fortschritt profitieren, obwohl bei ihnen noch stärker darauf geachtet wird, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. 

Gesetzliche Änderungen als Auslöser 

Die aktuelle Anpassung war aufgrund gesetzlicher Änderungen nötig geworden. Denn das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz schließt bestimmte Leistungen für Minderjährige aus. Diese Vorgabe setzte man in der Vergütung für das Jahr 2026 um. Dahinter stand die Sorge, Pauschalen würden den besonderen Anforderungen der Kinder- und Jugendmedizin womöglich nicht gerecht. Nach starker Kritik von Fachleuten hob der Gesetzgeber diesen Ausschluss im April 2026 wieder auf. Um die Vergütung noch im laufenden Jahr anpassen zu können, wurde der Einheitliche Bewertungsmaßstab jetzt zeitlich befristet ergänzt. 

Die neue Vergütungsform Hybrid-DRG verbindet ambulante und stationäre Leistungen in einem gemeinsamen Vergütungssystem. Gezahlt wird eine feste Pauschale, unabhängig davon, wo die Behandlung stattfindet. Dieses System soll Behandlungen gezielt in den ambulanten Bereich lenken und auf diese Weise dazu beitragen, unnötige Klinikaufenthalte zu vermeiden. 

Die Anpassung tritt rückwirkend zum 16. April in Kraft, kann also in der Praxis sofort umgesetzt werden.

Übergangslösung für die Abrechnung ambulanter Operationen
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Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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