eHBA im Austausch: Chaos bei E-Rezepten
 - Arztpraxis, Apotheke

eHBA im Austausch: Chaos bei E-Rezepten

Ein Problem stapelt sich derzeit in den Rechenzentren. Denn erst dort fällt es auf, wenn eine ärztliche Signatur abgelaufen ist. Auf Apotheken kommen womöglich Probleme mit der Abrechnung zu. Praxen sollten dringend prüfen, ob der verwendete elektronische Heilberufsausweis (eHBA) noch gültig ist.

In vielen Praxen laufen derzeit elektronische Heilberufsausweise aus oder Anbieter sperren bestimmte Kartengenerationen vorzeitig wegen neuer Sicherheitsvorgaben. Das Thema ist bekannt. Im Zusammenhang mit dem E-Rezept entsteht jedoch eine spezielle Problematik: Die Computersysteme erkennen die ungültigen ärztlichen Signaturen nicht, Verordnungen können in Apotheken daher normal eingelöst werden. Der Fehler wird erst später bei der Verarbeitung der E-Rezepte in den Rechenzentren angezeigt. Faktisch sind die entsprechenden Verordnungen ungültig. Das betrifft bereits jetzt mehrere Tausend Rezepte.

Eigentlich liegt die Schuld bei der gematik, weil die ungültigen Signaturen früher angezeigt werden müssten. Trotzdem ist derzeit unklar, ob die Krankenkassen die Verordnungen retaxieren. Sicherheit hätten Apotheken nur bei einem Papierrezept.

Über diese Situation wird in Fachkreisen aktuell diskutiert, auch das Bundesministerium für Gesundheit wurde informiert. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert, eine schnelle Lösung zu finden, die zu keinem wirtschaftlichen Schaden der Apotheken führt.

Was können Teams in Apotheken tun?
Im Computer ist der abgelaufene eHBA nicht erkennbar. Ein gewisses Risiko lässt sich aktuell beim Einlösen von E-Rezepten also nicht vermeiden. Wenn Sie jedoch mit Praxen in räumlicher Nähe besonders eng zusammenarbeiten, ist es sinnvoll, sich kurz mit den dortigen Kolleginnen und Kollegen abzustimmen und nachzuhaken, ob ein aktueller eHBA vorliegt. Sollte dies übergangsweise nicht der Fall sein, weil die Frist versäumt wurde, können Sie darum bitten, dass Verordnungen vorübergehend auf Papier ausgestellt werden, bis der eHBA aktualisiert wurde.

Was gilt für Arztpraxen?

  • Prüfen Sie unbedingt, ob der eHBA eventuell abgelaufen ist oder aus technischen Gründen ein Austausch erfolgen muss. In diesen Fällen stellen Sie bitte auf Papierrezept um, bis ein gültiger elektronischer Heilberufsausweis im System hinterlegt ist. 
  • Informieren Sie Patientinnen und Patienten darüber, dass aufgrund technischer Probleme für einen begrenzten Zeitraum wieder Papierrezepte ausgestellt werden. 
  • Zudem sollten Sie auch die Apotheken, mit denen Sie eng zusammenarbeiten, in Kenntnis setzen.
eHBA im Austausch: Chaos bei E-Rezepten
Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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