Achtung Fristablauf! Austausch vieler eHBA nur noch bis Ende Juni
Viele elektronische Heilberufsausweise müssen bis Ende Juni 2026 (erneut) ersetzt werden. Der Grund sind IT‑Sicherheitslücken. Ist Ihre Arztpraxis betroffen?
Die Bundesärztekammer warnt: Viele Arztpraxen müssen (erneut) ihre elektronischen Heilberufsausweise austauschen. Die Frist hierfür läuft am 30. Juni 2026 ab. Auch Karten mit einer längeren Laufzeit können betroffen sein. Insgesamt geht es um rund 130.000 Ausweise.
Welche eHBA ab 1. Juli nicht mehr genutzt werden dürfen
Ab dem 1. Juli dürfen eHBA der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden. Hintergrund ist eine potenzielle Sicherheitslücke: eHBA der Generation 2.0 arbeiten mit einem veralteten Verschlüsselungsverfahren. Elektronische Heilberufsausweise der Generation 2.1 nutzen eine verbesserte Technik, die die Telematikinfrastruktur stabiler und zukunftssicher machen soll.
Gleiches gilt für alle Ausweise der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei und SHC+Care, bei denen eine Sicherheitslücke im Chip festgestellt wurde.
E‑Rezept und eAU ohne neuen, aktivierten eHBA bald nicht mehr möglich
Für den Alltag in der Arztpraxis hat das direkte Folgen: Ohne gültigen und aktivierten elektronischen Heilberufsausweis können wichtige digitale Anwendungen wie das E‑Rezept oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bald nicht mehr genutzt werden. Das stört und verlangsamt die Praxisabläufe spürbar.
Jetzt elektronische Heilberufsausweise prüfen
Wichtig für Sie als MFA ist jetzt vor allem die Organisation im Team. Prüfen Sie frühzeitig, welche Karten betroffen sind, und sprechen Sie die ärztliche Leitung aktiv an. Aufgrund der hohen Anzahl an auszutauschenden eHBA sind Verzögerungen wahrscheinlich.
Die Beantragung der neuen eHBA erfolgt in der Regel online über das Portal des jeweiligen Anbieters. Je nach Restlaufzeit und Kartentyp entscheidet sich, ob Ihre Arztpraxis den kompletten Beantragungs- und Identifizierungsprozess durchlaufen muss oder ob es ohne erneute Kammerfreigabe und ohne neues Identifizierungsverfahren geht.
Für die Prüfung und den eHBA-Austausch können Sie folgendermaßen vorgehen:
- Prüfen Sie Ablaufdaten und Kartengenerationen und fragen Sie im Zweifelsfall beim jeweiligen Anbieter nach.
- Falls ein Austausch nötig ist, gilt es, den Austauschprozess im Anbieterportal schnellstmöglich zu starten.
- Planen Sie die Aktivierung der neuen eHBA in der Praxis-IT ein.
- Sichern Sie mögliche Übergangszeiten im Zuge des Austauschs organisatorisch ab.
So stellen Sie als MFA sicher, dass die digitalen Anwendungen in Ihrer Arztpraxis auch nach dem 30. Juni 2026 reibungslos und vollumfänglich weiterlaufen.