Jetzt schnell ePA befüllen – Vergütung sinkt ab Januar
Derzeit ist es noch lukrativ, die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. Denn die Regelung zur pauschalen Vergütung wurde bis Ende Dezember verlängert. Als MFA sollten Sie dazu beitragen, dieses Angebot zu nutzen.
Die ePA wurde unter anderem eingeführt, um den Dokumenten-Austausch zu vereinfachen und wichtige Informationen für Praxen besser zugänglich zu machen. Anders gesagt: Sie soll das Leben leichter machen. Bisher ist von diesem Anspruch allerdings wenig im Alltag angekommen. Denn die wenigsten Patienten und Patientinnen nutzen die Möglichkeit, Daten digital hinterlegen zu lassen. Das hängt zum einen mit den komplexen Zugangsmöglichkeiten über die App zusammen, aber auch damit, dass nur wenige Praxen versuchen, das Thema aktiv zu bewerben.
Das ist verständlich. Schließlich haben Sie als MFA einen vollen Arbeitstag, und bei den Ärzten und Ärztinnen sieht es nicht anders aus. Aber das Befüllen der ePA ist wie das Einarbeiten einer neuen Kollegin: Erst kostet es Zeit, dann ist es eine Entlastung. Hinzu kommt: Die Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten. Gerade in der Zusammenarbeit mit anderen Praxen oder sogar Kliniken wird es immer wichtiger, schnell und unkompliziert auf Informationen zugreifen zu können. Das spart Zeit und Geld. Die ePAs müssen also ohnehin befüllt werden – wenn die Pauschale ausläuft, kann diese Tätigkeit jedoch nicht mehr im bisherigen Umfang abgerechnet werden.
Infos zur Abrechnung
Aktuell können mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 01648 (89 Punkte / 11,34 Euro) abgerechnet werden. Die Leistung gilt dann als Erstbefüllung, wenn noch keine andere Praxis oder Klinik Dokumente eingestellt hat. Andernfalls ist die GOP 01647 (15 Punkte) einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig, ohne Patienten-Kontakt die GOP 01431 (3 Punkte).
Als Tätigkeit im Rahmen der Erstbefüllung wird das Hochladen von Dokumenten gewertet, etwa Befundberichte oder ein elektronischer Arztbrief. Arzneimittel, die automatisch in der ePA aufgeführt werden, weil sie als E-Rezept verordnet wurden, zählen nicht dazu.
Tipps für MFA
Sprechen Sie Patienten und Patientinnen gezielt auf das Thema ePA an. Gerade bei älteren Menschen mit chronischen Krankheiten wäre ein digitaler Zugriff sinnvoll. Weisen Sie die Betroffenen darauf hin, dass sie die ePA auch ohne Smartphone nutzen können. Sie müssen dafür bei ihrer Krankenkasse lediglich einen Pin anfragen.
Leichter ist es in der Regel bei digital affinen Personen. Sie sind den Umgang mit Apps gewohnt und haben vermutlich keine Scheu davor, über das Smartphone den Zugang zur ePA zu verwalten.
Mit dem Praxisteam können Sie Zeitfenster festlegen, die für das Befüllen der ePA reserviert werden. Beachten Sie dabei, dass sie 90 Tage nach dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte Zugriff haben. Überzeugen Sie daher zunächst Patienten und Patientinnen davon, die ePA zu nutzen. Die Erstbefüllung erfolgt dann jeweils gesammelt für mehrere Akten zu den davor vorgesehenen Zeitfenstern.