Digitale Gesundheitsanwendungen: Ab jetzt auch auf dem E-Rezept
Praxen können DiGA freiwillig elektronisch verordnen oder weiter Muster 16 nutzen. Diese schrittweise Vorgehensweise soll die Umstellung im Alltag erleichtern.
Für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), also Apps, die von der Krankenkasse bezahlt werden, ist es ab sofort möglich, ein E-Rezept auszustellen, wenn das Praxisverwaltungssystem (PVS) dafür ein zertifiziertes DiGA-Modul enthält. Geplant war das bereits für Juli 2025, aber der Start musste verschoben werden.
Praxen entscheiden aktuell selbst, ob sie DiGA digital verordnen oder weiterhin das bekannte Muster16-Formular nutzen. Die elektronische Verordnung bleibt damit zunächst ein freiwilliges Angebot. Langfristig sieht der Gesetzgeber ausschließlich digitale DiGA-Verordnungen vor, das verbindliche Umstellungsdatum steht aber noch nicht fest.
So funktioniert das E-Rezept für DiGA
In der Praxis läuft die DiGA-Verordnung im PVS ähnlich wie die klassische Papierverordnung: Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen sowie Psychotherapeuten wählen im System die betreffende DiGA aus und tragen die relevanten Angaben ein, etwa Bezeichnung und Pharmazentralnummer. Anschließend sendet das PVS diese Informationen an den E-Rezept-Fachdienst der gematik und dokumentiert die erfolgreiche Übermittlung. Die Praxis erhält dazu eine Rückmeldung, sodass das Team die Verordnung eindeutig nachvollziehen kann.
Patienten und Patientinnen greifen idealerweise direkt auf eine E-Rezept-App zu – entweder die Anwendung der gematik oder die App ihrer Krankenkasse. Über diese App fordern sie den Freischaltcode für die DiGA an und aktivieren die Anwendung auf Smartphone, Computer, Laptop oder Tablet. Steht keine E-Rezept-App zur Verfügung, druckt die Praxis einen Patientennachweis zur DiGA-Verordnung aus. Mit diesem Ausdruck wendet sich der Patient oder Patientin an die Krankenkasse, lässt sich den Freischaltcode geben und richtet die App anschließend auf dem gewünschten Endgerät ein.
Für die Abrechnung der ärztlichen oder psychotherapeutischen Leistung ändert sich durch die elektronische DiGA-Verordnung nichts: Die Praxis rechnet wie bisher über den EBM ab.
Tipps für MFA
Nutzen Sie diese Chance für eine frühe Umstellung. Auf diese Weise können sich die Abläufe ohne Zeitdruck einspielen. Da tendenziell digital affine Patienten und Patientinnen DiGAs nutzen, ist der Erklärungsbedarf fürs E-Rezept in diesem Bereich voraussichtlich gering. Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Anbieter bereits ein entsprechendes Modul fürs PVS anbietet. Im nächsten Schritt besprechen Sie das Thema mit der ärztlichen Leitung und legen gemeinsam mit dem Team einen Termin für die Umstellung fest.