Assistierte Telemedizin: Das kommt jetzt auf Apotheken zu
Ab Juli 2026 können gesetzlich und privat Versicherte assistierte Telemedizin direkt in Apotheken nutzen. Sie als PTA spielen auch hier eine wichtige Rolle.
Apotheken dürfen im Rahmen der assistierten Telemedizin drei Leistungen anbieten: ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren, eine Videosprechstunde oder die Kombination aus beidem. Patientinnen und Patienten nutzen dafür einen separaten Raum in der Apotheke, in dem sie ungestört mit der Arztpraxis per Video verbunden werden. Das Angebot richtet sich besonders an Menschen, die keinen eigenen geeigneten Computer haben oder lange Wege zur Arztpraxis vermeiden möchten.
Was Sie als PTA jetzt wissen sollten
Für Sie als PTA heißt das: Sie informieren Patientinnen und Patienten über das neue Angebot und organisieren gemeinsam mit dem Team die Abläufe vor Ort. Während der Videosprechstunde ist die versicherte Person allein im Raum und bedient die bereitgestellte Technik selbstständig. Die Apotheke stellt die Infrastruktur bereit und gibt eine kurze Technikeinführung. Wichtig ist, dass der Beratungsraum ausreichend abgeschirmt ist – Gespräche dürfen weder mitgehört noch eingesehen werden.
Technik und Sicherheit in der Apotheke
Für die telemedizinische Beratung wird ein eigener Computer mit Bildschirm, Webcam, Mikrofon, Lautsprecher und stabiler Internetverbindung benötigt. Diese Technik muss getrennt vom übrigen Apothekennetz laufen, damit kein Zugriff auf Warenwirtschaft, E-Rezept-Systeme oder andere personenbezogene Daten möglich ist. Zudem sollten nur die Programme und Webseiten nutzbar sein, die für die Videosprechstunde erforderlich sind; alle anderen Angebote werden gesperrt.
Abrechnung über Sonder-PZN
Abgerechnet wird über Sonder-PZN und zunächst per Papierbeleg, etwa für Ersteinschätzung, Videosprechstunde oder beides zusammen. Pro Leistung erhalten Apotheken eine Pauschale von 30 Euro, die in den Folgejahren schrittweise sinkt. Privat krankenversicherte Patientinnen und Patienten können das Angebot der assistierten Telemedizin ebenfalls nutzen. Sie zahlen die Leistung zuerst selbst und bekommen in der Apotheke einen speziellen Beleg, den sie bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Für Privatversicherte läuft diese Abrechnung auch in Zukunft nur über Papierbelege.
Als PTA sollten Sie mit dem Team klare Abläufe für die assistierte Telemedizin definieren: Zuständigkeiten für Raumvorbereitung und Technikcheck, Dokumentation, Übergabe der Sonderbelege. Hilfreich sind zudem kurze schriftliche Anleitungen für Patientinnen und Patienten sowie interne To-do-Listen; weiterführende Hinweise bieten die Informationsseiten der Apothekerverbände und Ärztekammern online.
Kurze Checkliste zur Vorbereitung der assistierten Telemedizin in der Apotheke
Separaten, vertraulichen Raum einrichten (kein Mithören, kein Einsehen)
Gesonderten Telemedizin-PC nur für Videosprechstunden nutzen, getrennt vom übrigen Apothekennetz
Technik vor dem Start testen: Bildschirm, Kamera, Mikrofon, Lautsprecher, Internet
Patientinnen und Patienten kurz einweisen, dann allein im Raum lassen
Nach der Sprechstunde Sonderbeleg mit passender Sonder-PZN ausstellen
Wöchentlichen Technik-Check im Team einplanen