Weniger Regularien nach ambulanten Eingriffen
Das Qualitätssicherungsverfahren zur Vermeidung von Wundinfektionen nach Operationen wurde beendet.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kurz vor Jahresende beschlossen, auf das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ (QS WI) zu verzichten. Damit entfallen mit sofortiger Wirkung auch die entsprechenden Dokumentationspflichten. Diese Entscheidung entlastet die Teams in Arztpraxen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich für die Abschaffung eingesetzt, weil die QS nach Meinung zahlreicher Fachleute viel Zeit kostete und zu wenig Nutzen brachte.
Das Verfahren war 2017 gestartet und sollte ursprünglich Infektionen nach chirurgischen Eingriffen reduzieren. Die Testphase wurde dreimal verlängert, weil es immer wieder zu Problemen kam. Schließlich konnte das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen keine sinnvollen Vorschläge erarbeiten, um das Verfahren tragfähig zu gestalten.
Zudem haben die erhobenen Daten gezeigt: Wundinfektionen treten in Arztpraxen nach Operationen extrem selten auf. Die Rate liegt unter einem Promille. Diese sehr niedrigen Zahlen rechtfertigen aus Sicht des G-BA den hohen Dokumentationsaufwand nicht mehr. Arztpraxen müssen daher keine Daten für das Jahr 2025 erfassen und einreichen.
So vermeiden Sie Wundinfektionen nach Operationen.
Die KBV sieht diese Entscheidung als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu weniger Bürokratie in den Arztpraxen.
Hintergrund zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung
Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung gibt es seit 2010. Sie umfasst medizinische Leistungen, die sowohl Kliniken als auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erbringen. Der Aufwand ist dabei zum Teil sehr hoch, weswegen die KBV bereits 2021 ein Positionspapier veröffentlicht hat, mit dem Titel „Qualität statt Bürokratie". Der Gemeinsame Bundesausschuss hat diese Vorschläge größtenteils aufgegriffen. Das Ziel: Praxisteams entlasten und gleichzeitig die Behandlungsqualität für Patientinnen und Patienten erhalten.
Quellen:
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