Sprechstundenbedarf – Was gilt es zu beachten?
Praxisalltag

Sprechstundenbedarf – Was gilt es zu beachten?

Was sind die Produkte und Produktgruppen, die wir im Rahmen ambulanter Behandlungen für unsere Patientinnen und Patienten benötigen? Was müssen wir für eventuelle Notfälle vorhalten? Und worin liegt nochmal genau der Unterschied zum Praxisbedarf…?

Einige wichtige Fragen rund um den Sprechstundenbedarf versuche ich euch hier zu beantworten!

Was ist der Unterschied zwischen Sprechstundenbedarf vs. Praxisbedarf?

Als Praxisbedarf bezeichnet man alle Artikel, die zum Betrieb der Praxis benötigt werden und als Grundausstattung für die vertragsärztliche Tätigkeit zählen. Hierzu gehören beispielsweise Verbrauchsmaterialen wie Einmalhandschuhe oder Diagnostikgeräte wie Stethoskope. Kosten für den Praxisbedarf sind mit der Gebühr für die ärztliche Leistung (EBM-Ziffern) abgegolten, sodass keine weitere Abrechnung gegenüber der (gesetzlichen) Krankenversicherung erfolgt.

Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten Produkte und Wirkstoffe, die zur unmittelbaren Behandlung bei mehr als einem gesetzlich versicherten Patienten in Akut- und Notfällen erforderlich sind. Hierzu gehören beispielsweise Verband- und Nahtmaterialien, Narkose- und Desinfektionsmittel, was zur Anwendung am Patienten verwendet wird. Auch Hilfsmittel können teilweise zum SSB zählen (z.B. Alkoholtupfer, Infusionsgeräte, Spinalkanülen). Für den SSB erfolgt die Abrechnung über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.

Was ist als SSB verordnungsfähig und abrechenbar?

Zwischen der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den gesetzlichen Krankenkassen besteht ein Vertrag, der die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf regelt. Die Anlagen zur SSB-Vereinbarung oder ein Sachverzeichnis über SSB der zuständigen KV zeigt die Verordnungsfähigkeit einzelner Produkte, Wirkstoffe oder Mittel. Grundsätzlich sind Produkte nicht als SSB verordnungsfähig, wenn sie anderweitig abzurechnen sind (z.B. als EBM-Leistung).  

Wie wird SSB bestellt?

Üblicherweise wird der SSB quartalsweise bestellt. Auf Rezeptmuster 16 erfolgt die Verordnung bis zum 14. des ersten Monats des Folgequartals unter Nennung der zuständigen Krankenkasse. Dadurch sollen die aufgebrauchten Bestände der Praxis aufgefüllt werden.

Was sind Entscheidungskriterien in der Bestellung von SSB?

Folgende Fragen solltet ihr klären, wenn es darum geht, ob ein Mittel oder Produkt als SSB gilt:

  • Ist der Patient gemäß SSB-Vereinbarung anspruchsberechtigt?
  • Ist das Produkt noch nicht mit der abgerechneten EBM-Leistung abgegolten? 
  • Ist das Produkt nicht für den Einzelpatienten oder im Rahmen einer Serienbehandlung eingesetzt?
  • Ist das Mittel in der Anlage der SSB-Vereinbarung (z.B. im Sachverzeichnis) aufgeführt und enthalten?

Für einen noch besseren Überblick rund um den SSB möchte ich euch folgenden Link ans Herz legen: https://www.draco.de/sprechstundenbedarf 

Da die SSB-Vereinbarungen regelmäßig überarbeitet werden, sollte man diese regelmäßig prüfen, um keine Neuerungen zu übersehen. 

Wie habt ihr den Sprechstundenbedarf organisiert? Klappt bei euch die Bestellung immer reibungslos? Soll ich noch etwas zum Bestellvorgang und zur Lagerhaltung schreiben? 

Viele Grüße

Eure Steffi

Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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