Praxisbedarf

Praxisbedarf

Praxisbedarf gehört zur Grundausstattung der ärztlichen Praxis und wird vom Arzt selbst eingekauft und bezahlt.

Die Kosten des Praxisbedarfs sind oft mit der Gebühr für die ärztliche Leistung abgegolten. Es kann keine Abrechnung gegenüber der Krankenkasse erfolgen. Im Gegensatz zum Sprechstundenbedarf kann nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung rezeptiert werden.

Weitere Informationen

Erfahren Sie mehr zum Thema Sprechstundenbedarf.

Sprechstundenbedarf
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.