Heimversorgung unter der Lupe: Was gilt für die Zusammenarbeit zwischen Pflege und Apotheken?
Im Rahmen der Heimversorgung arbeiten Apotheken und Pflegeeinrichtungen auf vertraglicher Basis zusammen. Was gibt es bei der Kooperation zwischen dem Pflegebereich und Apotheken zu beachten? Hilfreiche Antworten bieten diese Praxistipps.
Warum die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und dem Pflegebereich wichtig ist
Eine sichere und kontinuierliche Arzneimittelversorgung in Pflegeeinrichtungen gewährleisten – das ist das Ziel der Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Pflegeheimen. Wie wichtig diese Kooperationen sind, bestätigen diese rechtlichen Rahmenbedingungen:
- Nach § 12a Apothekengesetz (ApoG) ist es erforderlich, dass Apotheken und Pflegeeinrichtungen entsprechende Heimversorgungsverträge abschließen, die von der zuständigen Behörde genehmigt werden müssen.
- Die Bundesapothekerkammer (BAK) gibt für die „Versorgung der Bewohner von Heimen“ ausführliche Empfehlungen zur Qualitätssicherung.1
Wie gelingt gute Zusammenarbeit zwischen Pflege und Arztpraxis? Oder zwischen Arztpraxis und Apotheken? Dazu mehr in den folgenden Beiträgen:
Hohe Anforderungen an die Organisation und Logistik
Die rechtlichen Vorgaben für die Heimversorgung durch Apotheken sind mit Blick auf Logistik und Organisation anspruchsvoll. Sie regeln unter anderem die folgenden Bereiche:1
- Qualifiziertes Personal in den Apotheken
- Übermittlung und Prüfung der Arzneimittelverordnungen (Rezepte)
- Zuverlässige Lieferstrukturen
- Ordnungsgemäße Aufbewahrung der Arzneimittel in den Pflegeeinrichtungen
- Beratung und Information der Pflegefachpersonen durch das Apothekenpersonal
- Sorgfältige Dokumentation der Arzneimittellieferungen
- Besondere Auflagen bei der Versorgung von Arzneimitteln, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen (BtM-pflichtige Arzneimittel)
Dazu kommen erhebliche Aufwände bei der praktischen Umsetzung, wie diese Beispiele zeigen:
- Häufige Medikationsänderungen verlangen eine hohe Flexibilität von den Apotheken.
- Die Apotheken richten häufig spezielle Botendienste für eine zuverlässige Belieferung ein.
- Einige Apotheken bieten eine patientenindividuelle Verblisterung anstelle der Lieferung der eigentlichen Arzneimittelpackungen an. Das heißt, Apotheken oder von ihnen beauftragte Blisterzentren verpacken pro Bewohner einzelne Tabletten oder Kapseln für bestimmte Einnahmezeitpunkte in eine nicht wiederverwendbare Verpackung (Blister) und liefern diese Blister an die Pflegeeinrichtungen.
Angesichts der hohen organisatorischen Anforderungen ist es wichtig, klare Bestell- und Lieferprozesse zwischen der Apotheke und der Pflegeeinrichtung zu vereinbaren und alle Lieferungen sorgfältig zu dokumentieren. Hilfreich sind dabei zum Beispiel Übergabelisten - insbesondere bei BtM-pflichtigen Arzneimitteln.
Digitale Tools wie Medikamentenmanagement-Systeme können dabei unterstützen, den Dokumentationsaufwand zu minimieren.
Vor- und Nachteile von Blisterzentren
Apotheken können spezielle Unternehmen – ein sogenanntes Blisterzentrum – mit der patientenindividuellen Verpackung von Arzneimitteln für Pflegeeinrichtungen beauftragen. Das heißt, dass in den Pflegeeinrichtungen selbst keine Arzneimittel durch das Pflegepersonal „gestellt“ werden. Die Kosten für die Verblisterung bezahlen die Pflegeeinrichtungen auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung mit der versorgenden Apotheke.
Aus Sicht der Pflegeeinrichtungen sprechen gute Gründe für die Beauftragung eines Blisterzentrums. Es gibt aber auch einige Nachteile.2,3
Vorteile von Blisterzentren
- Entlastung für das Pflegepersonal
- Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit
- Mögliche Verbesserung der Adhärenz
- Vermeidung von Arzneimittelabfällen in den Einrichtungen durch nicht verbrauchte Packungen
Nachteile von Blisterzentren
- Geringe Flexibilität, kurzfristige Medikationsänderungen umzusetzen
- Eingeschränkte Umsetzung von Sonderwünschen wie die Halbierung von Tabletten
- Keine Verblisterung möglich bei zum Beispiel Arzneimitteltropfen
- Kompetenzverlust für das Pflegepersonal
- Abhängigkeit vom Blisterzentrum, da in der Pflegeeinrichtung keine Arzneimittel vorgehalten werden
- Autonomieverlust für die Patientinnen und Patienten
Entscheidende Erfolgsfaktoren: Kommunikation und Rezeptfluss
Eine wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen, Apotheken und der Ärzteschaft ist eine reibungslose Kommunikation, einschließlich des Rezeptflusses (Austausch von Verordnungsdaten). In der Regel werden dazu parallel verschiedene Kommunikationswege genutzt. Neben Telefon und Fax stehen digitale Technologien für den Informationsaustausch zur Verfügung:
- KIM (Kommunikation im Medizinwesen): Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Standard für die sichere, elektronische Übermittlung (E-Mail) medizinischer Dokumente. Mit KIM können Arztbriefe und Befunddaten einfacher zwischen allen Beteiligten ausgetauscht werden. Außerdem kann KIM die Arzneimittelversorgung in Pflegeeinrichtungen entlasten. So können Pflegefachkräfte Folgerezepte einfach per KIM-Mail in der Arztpraxis anfordern und als E-Rezept an die Apotheke weiterleiten.4,5
- Telematikinfrastruktur (TI): Die TI ist eine zentrale IT-Plattform für Gesundheitsanwendungen. Seit dem 1. Juli 2025 sind alle Pflegeeinrichtungen der Langzeitpflege gesetzlich verpflichtend an die TI angeschlossen. Damit können Pflegeeinrichtungen direkt auf elektronische Medikationspläne zugreifen, was das Risiko von Medikationsfehlern verringern kann.6,7
- Elektronisches Rezept (E-Rezept): Seit dem 1. Januar 2024 müssen Arzneimittelverordnungen als E-Rezept ausgestellt werden – mit Ausnahme der Rezepte für BtM-pflichtige Arzneimittel. Die Versicherten können E-Rezepte über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), per App oder Papierausdruck in Apotheken einlösen. Mit dem E-Rezept vereinfacht sich der Rezeptfluss für die Pflegeeinrichtungen. Sie können E-Rezepte per KIM-Mail in der Arztpraxis anfordern und an die Apotheke weiterleiten.8,9
- Hinweis: Ab 1. Juli 2026 müssen nach § 360 Abs. 5 SGB V Ärztinnen und Ärzte Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie der außerklinischer Intensivpflege elektronisch per E-Rezept (E-Verordnung, eVO) verordnen (Stand: Oktober 2025).
- Elektronische Patientenakte(ePA): Nach dem Start im Januar 2025 müssen die gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten eine ePA anlegen, sofern kein Widerspruch vorliegt. Pflegeeinrichtungen können per Institutionsberechtigung auf die für sie freigeschalteten Informationen der ePA zugreifen. Dort können sie zum Beispiel Medikationslisten, Arztbriefe und Pflegeüberleitungsbögen direkt einsehen.10
Eine Nutzung der verfügbaren digitalen Kommunikationswege erleichtert den Austausch zwischen Pflegeeinrichtungen und Apotheken. Außerdem ermöglichen digitale Prozesse mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten.
Allerdings ist es für eine sichere Arzneimittelversorgung wichtig, Kommunikationswege beispielsweise per Fax festzulegen (Fallback-Regeln), falls die digitalen Wege ausfallen.
Sicherheit und Versorgungsqualität verbessern
In der praktischen Umsetzung zur Heimversorgung durch Apotheken stellen sich einige Herausforderungen, um das Ziel einer verbesserten Sicherheit und Versorgungsqualität zu erreichen.
So kann eine Verblisterung die Arbeitsbelastung für die Pflegefachkräfte erleichtern. Allerdings ist deren Organisation aufwändig und es ist noch nicht belegt, dass die Blister-Versorgung die Arzneimitteltherapiesicherheit tatsächlich verbessert.2
Überdies kann es bei der Auslieferung der Arzneimittel zu Unstimmigkeiten kommen – gerade, wenn es sich um BtM-pflichtige Medikamente handelt. Hier kann eine sorgfältige Dokumentation Transparenz schaffen und helfen, Konflikte zu vermeiden.
Pflegeeinrichtungen und Apotheken können gemeinsame Medikationspläne etablieren – und dazu die Möglichkeiten der elektronischen Medikationspläne (eMP) und der ePA nutzen. Eine lückenlose Dokumentation der Arzneimittellieferungen einschließlich Empfangsbestätigungen kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Zusammenarbeit durch interdisziplinären Wissenstransfer stärken
Für eine erfolgreiche Kooperation zwischen Pflegeeinrichtungen und Apotheken ist es hilfreich, die jeweils andere Arbeitsweise besser zu verstehen. Für den interdisziplinären Erfahrungsaustausch bieten sich beispielsweise die folgenden Optionen an:
- Das Personal in Apotheken und in Pflegeeinrichtungen ist verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Gemeinsame Fortbildungen unterstützen den Wissenstransfer, stärken das gegenseitige Vertrauen und das Prozessverständnis.
- Für die Versorgung komplexer Patientenfälle bieten sich interdisziplinäre Teams aus der Pflege, der Apotheke und der Arztpraxis an.
Eine Gelegenheit für den fachgruppenübergreifenden Wissenstransfer bietet der interdisziplinäre DRACO® Wundkongress. Diese gemeinsame Weiterbildungsplattform für die Bereiche Arztpraxis, Pflege und Apotheke ermöglicht es, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Lösungen für eine bessere Wundversorgung zu entwickeln.
Fazit: So arbeiten der Pflegebereich und Apotheken erfolgreich zusammen
Zu den Schlüsselfaktoren für eine reibungslose Zusammenarbeit und damit eine erfolgreiche Heimversorgung durch Apotheken gehören:
- Klare Lieferstrukturen und -prozesse
- Nutzung digitaler Tools für eine effiziente Zusammenarbeit
- Offene Kommunikation zwischen den Beteiligten
So können sich die Mitarbeitenden in Apotheken und Pflegeheimen jeweils besser in die Situation der anderen Seite hineinversetzen.
Pflegeeinrichtungen und Apotheken profitieren gleichermaßen von Transparenz und regelmäßigen Abstimmungen.
Ihre Apotheke arbeitet erfolgreich mit Pflegeeinrichtungen im Rahmen der Heimversorgung zusammen? Dann nutzen Sie die Kooperation als Alleinstellungsmerkmal (USP) für Ihr Apotheken-Marketing. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag „Als Apotheke online sichtbar sein“.