Rückruf von Ibuflam 600: Infos für Teams in Apotheken
Eine Charge Ibuflam 600 wurde zurückgerufen. Was sollten Sie als PTA oder PKA jetzt tun? Und mit welchen Infos könnten Sie Ihre Kundschaft versorgen?
Zentiva ruft derzeit eine ganz bestimmte Charge von Ibuflam 600 mg Lichtenstein Filmtabletten zurück. Betroffen sind ausschließlich 50erPackungen mit der Chargennummer 5R02514. Hintergrund ist ein wahrscheinlicher Qualitätsmangel: In einer Tablette hat ein Labor einen metallischen Fremdkörper gefunden, weshalb der Hersteller das Präparat vorsorglich vom Markt nimmt.
Vorgehensweise für PTA und PKA
Im ersten Schritt prüfen Sie Ihr Warenlager über das Warenwirtschaftssystem und eine Sichtkontrolle, um alle Ibuflam-Packungen mit der Charge 5R02514 aus dem Regal und dem Kommissionierautomaten zu entfernen. Denken Sie auch an eventuell zur Seite gelegte Bestellungen von Kunden und Kundinnen. Anschließend melden Sie die Retoure über den Großhandel und die vom Hersteller vorgegebenen Rückwege, zum Beispiel per AGPFormular oder Retourenportal.
Informationen für die Kundschaft in der Apotheke
Wenn verunsicherte Patienten und Patientinnen bei Ihnen nachfragen, erklären Sie den Sachverhalt klar und ruhig. Sie betonen, dass der Rückruf eine Vorsichtsmaßnahme darstellt und Behörden sowie Hersteller eng zusammenarbeiten. Sie weisen darauf hin, dass aktuell nur die definierte Charge betroffen ist und andere Ibuprofen Präparate weiter zur Verfügung stehen.
Sie bitten Patientinnen und Patienten, zu Hause die Angaben auf der Packung zu prüfen. Falls Produktname, Stärke und Packungsgröße zum Rückruf passen sollten, bieten Sie an, die Chargennummer selbst in der Apotheke zu kontrollieren. Mit dieser Vorgehensweise fühlen sich die meisten Personen sicherer, da sie sich mit den aufgedruckten Chargennummern nicht auskennen.
Austausch von Verpackungen
Es handelt sich lediglich um einen Rückruf auf Ebene der Apotheken und des Großhandels. Trotzdem können Sie Packungen von Patienten und Patientinnen entgegennehmen. Sie behandeln die Packung dabei wie eine Standard-Reklamation. Erklären Sie der Patientin oder dem Patienten, dass eine neue ärztliche Verordnung benötigt wird. Nur der Arzt oder die Ärztin kann über das Ersatzpräparat entscheiden. Bieten Sie gegebenenfalls an, das weitere Vorgehen mit der Praxis im direkten Gespräch zu klären.