Neuer Pflegehilfsmittel-Vertrag tritt in Kraft
Ab dem 1. Juni gelten bessere Konditionen. Sie bringen Apotheken administrative Erleichterungen und finanzielle Verbesserungen bei der Pflegehilfsmittelversorgung.
Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben einen neuen Vertrag für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln abgeschlossen. Dieser gilt ab morgen und läuft mindestens bis Ende 2027. Apotheken, die Mitglieder in einem Landesapothekerverband sind, nehmen automatisch teil, ohne dass eine separate Beitrittserklärung notwendig wäre. Wer dies nicht wünscht, kann aktiv widersprechen. Allerdings besteht keine Möglichkeit, nachträglich beizutreten.
Mehr Geld und weniger Administration
Das Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren wird digitalisiert: Ab dem 1. November erfolgt die Abrechnung elektronisch. Die bisher erforderliche unterschriebene Anlage 2 entfällt im Normalfall. Empfangsbestätigungen verbleiben in der Apotheke und werden nur bei Bedarf digital an die Pflegekassen übermittelt.
Eine wesentliche Verbesserung für die Apotheken bringt zudem die Informationspflicht der Pflegekassen: Ab dem 1. März 2026 müssen sie Apothekerinnen und Apotheker unverzüglich über Versorgungsberechtigungsänderungen oder Leistungserbringerwechsel informieren. Dies reduziert das Ausfallrisiko erheblich.
Zusätzlich dürfen Apotheken nun Hände- und Flächendesinfektionstücher, Schutzservietten sowie partikelfiltrierende Halbmasken zu festgelegten Vergütungen abgeben. Die Monatspauschale für Pflegehilfsmittel erhöht sich von 40 auf 42 Euro.
Quellen:
So rechnen Sie in der Apotheke Verband- und Hilfsmittel richtig ab:
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