Neuer Pflegehilfsmittel-Vertrag tritt in Kraft
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Neuer Pflegehilfsmittel-Vertrag tritt in Kraft

Ab dem 1. Juni gelten bessere Konditionen. Sie bringen Apotheken administrative Erleichterungen und finanzielle Verbesserungen bei der Pflegehilfsmittelversorgung.

Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben einen neuen Vertrag für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln abgeschlossen. Dieser gilt ab morgen und läuft mindestens bis Ende 2027. Apotheken, die Mitglieder in einem Landesapothekerverband sind, nehmen automatisch teil, ohne dass eine separate Beitrittserklärung notwendig wäre. Wer dies nicht wünscht, kann aktiv widersprechen. Allerdings besteht keine Möglichkeit, nachträglich beizutreten.

Mehr Geld und weniger Administration

Das Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren wird digitalisiert: Ab dem 1. November erfolgt die Abrechnung elektronisch. Die bisher erforderliche unterschriebene Anlage 2 entfällt im Normalfall. Empfangsbestätigungen verbleiben in der Apotheke und werden nur bei Bedarf digital an die Pflegekassen übermittelt.

Eine wesentliche Verbesserung für die Apotheken bringt zudem die Informationspflicht der Pflegekassen: Ab dem 1. März 2026 müssen sie Apothekerinnen und Apotheker unverzüglich über Versorgungsberechtigungsänderungen oder Leistungserbringerwechsel informieren. Dies reduziert das Ausfallrisiko erheblich.

Zusätzlich dürfen Apotheken nun Hände- und Flächendesinfektionstücher, Schutzservietten sowie partikelfiltrierende Halbmasken zu festgelegten Vergütungen abgeben. Die Monatspauschale für Pflegehilfsmittel erhöht sich von 40 auf 42 Euro.

Neuer Pflegehilfsmittel-Vertrag tritt in Kraft

So rechnen Sie in der Apotheke Verband- und Hilfsmittel richtig ab:

Verband- und Hilfsmittel abrechnen
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.