Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel
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Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel

Ab Juli 2025 steigen die Zuzahlungen für Heilmittel in Arztpraxen. MFA müssen höhere Eigenanteile bei Massagen, Krankengymnastik und weiteren Therapien einziehen.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Heilmittelverbände haben sich auf neue Preise für diverse Leistungen geeinigt. Die Zuzahlung für gesetzlich Versicherte beträgt bei Heilmitteln zehn Prozent der Behandlungskosten. Dieser Eigenanteil wird dementsprechend angepasst. 

Welche Relevanz hat diese Änderung für Sie als MFA in der Praxis? 

In den meisten Fällen verordnen Ärztinnen und Ärzte Heilmittel, führen diese aber nicht selbst durch. Nur bestimmte Fachrichtungen dürfen Heilmittel bei entsprechender Qualifikation selbst anbieten. Beispiele sind Krankengymnastik oder Massagetherapie in orthopädischen Praxen oder Atemgymnastik bei Lungenfachärzten. Diese werden über den EBM abgerechnet. Die Patientinnen und Patienten leisten die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen dann vor Ort. 

Tipps für MFA 

Wenn in Ihrer Praxis Heilmittel zum Portfolio gehören, sollten Sie aktiv auf die neuen Preise hinweisen. Am besten machen Sie einen Aushang, um Betroffene bereits im Vorfeld zu informieren. So vermeiden Sie Diskussionen bei der Abrechnung. 

Das sind die aktuellen Zuzahlungen: 
 

GOPBeschreibungGesetzlicher Zuzahlungsbetrag pro Behandlung (in Euro) ab 1. Juli 2025
30400 Massagetherapie 2,11 
30402 Unterwasserdruckstrahlmassage 3,29 
30410 Atemgymnastik (Einzelbehandlung) 2,89 
30411 Atemgymnastik (Gruppenbehandlung) 1,29 
30420 Krankengymnastik (Einzelbehandlung) 2,89 
30421 Krankengymnastik (Gruppenbehandlung) 1,29 
Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.