Gut vorsorgen – mit der betrieblichen Altersversorgung

Gut vorsorgen – mit der betrieblichen Altersversorgung

Eine betriebliche Altersversorgung kann im Rentenalter eine wertvolle, finanzielle Ergänzung sein. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, das Thema in die Wege zu leiten, um schon 2023 mit dem Ansparen zu beginnen.

Im Gesundheitsbereich gibt es viele interessante Jobs, aber leider ist das Gehaltsniveau in vielen Berufen nicht sehr hoch. Umso wichtiger ist es, jetzt schon an die Rente zu denken. Wie können Sie dafür sorgen, dass Sie später mehr Geld erhalten? Ob Sie als MFA arbeiten, in der Pflege tätig sind oder als PTA oder PKA in der der Apotheke arbeiten – eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine wichtige Möglichkeit, um die Rente zu ergänzen.

Wenn Sie jetzt Ihren Chef oder Ihre Chefin ansprechen, können Sie alles Notwendige in die Wege leiten und zum Anfang des nächsten Jahres mit der bAV starten. Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.
 

Wer kann eine betriebliche Altersversorgung aufbauen?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein Teil des Brutto-Gehalts für die bAV verwendet wird. Außerdem gibt es in vielen Tarifverträgen weitere Pluspunkte. MFA erhalten zum Beispiel grundsätzlich größere Zuschüsse für den Aufbau einer bAV, wenn die Praxis tariflich gebunden ist. In der Pflege gibt es viele Sonderregeln in Haustarifverträgen. Auch für Mitarbeitende in Apotheken (PTA und PKA) sind unterschiedliche Zuschläge vorgesehen.
 

Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?

Es gibt im Wesentlichen zwei verschiedene Möglichkeiten:

  1. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber besparen die bAV allein, zahlen also jeden Monat in Ihre bAV ein. Für eine MFA in Vollzeit sind das laut Tarifvertrag 76 Euro im Monat, für Auszubildende 53 Euro im Monat.
  2. Zusätzlich zahlen Sie selbst Geld ein. Ein Beispiel: Eine MFA wandelt 10 Euro Ihres Bruttogehalts um. Dann erhalten Sie 20 Prozent von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber als Zuschuss dazu – allerdings liegt der Zuschuss immer bei mindestens zehn Euro. Das ergibt einen Sparbetrag von 73 Euro im Monat als Auszubildende und 96 Euro im Monat als Festangestellte in Vollzeit. Pflegekräfte erhalten normalerweise gesetzlich einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Bei Beschäftigten in der Apotheke ist der Zuschuss an die wöchentliche Arbeitszeit gebunden.

Arbeitgeberin und Arbeitgeber können diesen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge freiwillig erhöhen. Dieses Argument sollten Sie im Kopf behalten, wenn Sie über Ihr Gehalt verhandeln, weil Sie sich nach langer Betriebszugehörigkeit eine Erhöhung wünschen oder weil beispielsweise neue Aufgabenbereiche hinzukommen sind oder Sie mehr Verantwortung übernehmen.
 

Steuervorteile für die bAV

Ein besonderer Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge: Bis zu einem Beitrag von aktuell 282 Euro monatlich fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Bedenken Sie aber, dass Sie diese zusätzliche Zahlung später als „Einkommen“ versteuern müssen, wenn sie Ihnen im Rentenalter ausgezahlt wird. Der Satz fällt normalerweise aber deutlich geringer aus als während Ihrer Berufsphase. Während des Ansparens profitieren Sie davon, dass Ihr Netto-Aufwand deutlich geringer ist als der Betrag, den Sie tatsächlich sparen.

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge können Sie Ihre Rente also mit verhältnismäßig finanziellem Aufwand aufstocken.

Gut vorsorgen – mit der betrieblichen Altersversorgung
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.