Achtung: Unbedingt PVS aktualisieren!
Im Alltag kann es schnell mal untergehen, dass das Praxisverwaltungssystem (PVS) immer auf dem neuesten Stand sein sollte. In diesem Monat ist es aber besonders wichtig, weil Sie sonst ab Montag mit Schwierigkeiten rechnen müssen.
Zum 1. Mai greifen unter anderem Verbesserungen in Bezug auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die Software-Unternehmen stellen diese mit den neuen Updates zur Verfügung. Sollten sie nicht rechtzeitig heruntergeladen und installiert werden, kann es zu Fehlern bei der Nutzung kommen. Besonders zu Wochenbeginn, wenn viele Patienten und Patientinnen sich krankschreiben lassen müssen, wäre das eine große zeitliche Belastung für das Team.
Tipps für MFA
Prüfen Sie umgehend, ob Ihr Software-Anbieter Updates bereitgestellt hat. Spielen Sie diese direkt ein. Dann können Sie noch Rückfragen stellen, falls etwas nicht funktionieren sollte – und am Montag können Sie dann wie gewohnt weiterarbeiten.
Inhaltliche Änderungen werden in der Regel mit den sogenannten Quartalsupdates vorgenommen. Diese sind zwingend erforderlich. Die KBV empfiehlt jedoch, grundsätzlich alle Aktualisierungen zügig vornehmen zu lassen, die von den PVS-Herstellern angeboten werden. Dann auch kleine Fehler in der Software werden damit behoben. Diese können sich andernfalls im Alltag zu großen Fallstricken oder Zeitfressern entwickeln.
Am besten besprechen Sie das Thema im Team und legen eine Person fest, die für das Thema Software zuständig ist. Diese prüft jeden Monat, ob Aktualisierungen vorgenommen werden müssen und stellt auch sicher, dass die Quartals-Updates rechtzeitig eingespielt werden. Gleichzeitig dient sie als Ansprechperson für den IT-Service. Das ist sinnvoll, damit die Informationen an einer Stelle zusammenlaufen.