Rücknahme der Neupatientenregelung geplant: Was ist der Hintergrund?

Rücknahme der Neupatientenregelung geplant: Was ist der Hintergrund?

Das Bundesministerium für Gesundheit plant die Rücknahme der Neupatientenregelung. Was steckt dahinter, und warum wird dieser Vorschlag kritisch diskutiert?

Derzeit ist die Rücknahme der Neupatientenregelung zum 1. Januar 2023 im Gespräch. Dahinter verbirgt sich: Diese Regelung wurde vor drei Jahren eingeführt. Ärztliche Leistungen für Patientinnen und Patienten, die erstmals oder nach zwei Jahren Pause wieder in einer Arztpraxis behandelt werden, können außerhalb des normalen Budgets (extrabudgetär) und in voller Höhe abgerechnet werden.

Kürzere Wartezeiten

Diese Extra-Budgetierung hat auch in stark belasteten Praxen einen Anreiz geschaffen, zusätzlich kurzfristige Termine anzubieten und neue Patientinnen und Patienten aufzunehmen. Die durchschnittlichen Wartezeiten waren dadurch kürzer geworden. Nun soll diese Regelung wieder zurückgenommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, diese ersatzlos zu streichen, als Teil seiner Finanzreform. Ein Argument lautet, dass viele Fachärztinnen und -ärzte ihre Patientinnen und Patienten ohnehin nur alle zwei Jahre sähen und sie dadurch jedes Mal neu abrechnen könnten.
 

Viel Kritik

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenärztlichen Vereinigungen und die in der Konzertierten Aktion der KBV vertretenen Berufsverbände kritisieren die vorgesehene Aufhebung der Neupatientenregelung. Das sind ihre wichtigsten Argumente:

  • Die Praxen hätten sich engagiert, um zusätzliche Termine anzubieten. Das habe geklappt und würde mit der Rücknahme der Regelung bestraft.
  • Die Wartezeiten auf Termine würden sich für die Patientinnen und Patienten wieder verlängern.
  • Die Praxisteams bräuchten Planbarkeit. Mit der Rücknahme einer Regelung nach drei Jahren ginge Vertrauen in die Politik verloren.
  • In Bezug auf die Notfallreform sei das ein falsches Signal. Denn die Mehrheit der Anruferinnen und Anrufer auf der Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 benötige ärztliche Hilfe binnen 24 Stunden oder noch weniger, etwa bei hohem Fieber, starken Bauchschmerzen oder Erbrechen. Bisher könnten viele dieser Patientinnen und Patienten im Rahmen der Neupatientenregelung schnell vermittelt werden.

Für Sie als MFA würde das bedeuten, dass Sie neue Patientinnen und Patienten in Rücksprache mit Ärztinnen oder Ärzten vermutlich ablehnen oder auf später vertrösten müssten.

Eine Alternative kann es sein, wenn beispielsweise in Praxen von Fachärztinnen oder Fachärzten offene Sprechstunden angeboten werden, auf die Sie Anrufende mit akuten Problemen verweisen können. Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass Sie den Patientinnen und Patienten auch im größten Stress freundlich und wertschätzend gegenübertreten. 
 

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.