Masernschutz: Nachweisfrist verlängert

Masernschutz: Nachweisfrist verlängert

Die Frist zum Nachweis der Masernimpfung wurde coronabedingt verlängert: Bis zum 31. Juli haben Ärztinnen und Ärzte sowie MFA Zeit, sich gegen Masern impfen zu lassen oder eine Immunität gegen Masern nachzuweisen. 

Seit März 2020 müssen Beschäftigte, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen ihren Masernschutz nachweisen. Den Schutz erreichen Sie entweder durch eine zweifache Impfung – oder Sie sind immun, weil Sie Masern bereits hatten. Die Frist für den Nachweis ist jetzt wegen der hohen Belastung des Gesundheitswesens bis zum 31. Juli verlängert worden. Da zwischen den zwei notwendigen Impfterminen ein Abstand von vier Wochen liegen sollte, muss die erste Impfung also spätestens Ende Juni erfolgen.  

Wie erfolgt der Nachweis zur Masernimpfung?

Ihren Masernimpfschutz können Sie als MFA nachweisen, indem Sie: 

  • Ihren Impfausweis vorlegen, in dem zwei Masernimpfungen eingetragen sind.
  • Oder Sie sind immun, weil Sie die Masern bereits hatten. Das lässt sich über einen Bluttest im Labor nachweisen.

Zum Hintergrund: Warum Masern-Schutzimpfung?

Masern-Viren zählen zu den ansteckendsten Erregern überhaupt. Die Krankheit wird durch Tröpfchen über die Luft übertragen. Etwa einer von tausend Erkrankten bekommt eine Gehirnentzündung, die zu Behinderungen führen kann oder im schlimmsten Fall tödlich verläuft. 

Im Jahr 2019 sind mehr als 200.000 Menschen weltweit an Masern gestorben, die Dunkelziffer ist hoch. Das Problem: Babys können erst mit neun Monaten gegen Masern geimpft werden. Sie sind bis dahin ebenso wie Personen, die zum Beispiel wegen einer chronischen Erkrankung nicht geimpft werden können, darauf angewiesen, dass Masern sich nicht immer weiter übertragen (Herdenschutz). Dafür ist laut WHO eine Impfquote von 95 Prozent. 

Achtung: Maserimpfpflicht für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine

Die Pflicht zu einem Masernschutz betrifft auch Kinder und Jugendliche. Die Eltern müssen den Status ihrer Kinder nachweisen, wenn diese in die Kita oder in die Schule kommen. Das gilt ebenso für geflüchtete Familien aus der Ukraine. Sie müssen daher damit rechnen, dass es in Arztpraxen zu einer verstärkten Impf-Nachfrage kommen kann. Kinder und Jugendliche erhalten zwei Impfungen im Abstand von etwa vier Wochen. Direkt nach der zweiten Impfung sind die Voraussetzungen für einen vollständigen Impfschutz erfüllt. 

Auf diesen Seiten des Robert Koch-Instituts (RKI) finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Schutzimpfung gegen Masern.  

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.