Screening auf Lungenkrebs: Künftig Kassenleistung

Screening auf Lungenkrebs: Künftig Kassenleistung

Voraussichtlich ab April 2026 steht starken Raucherinnen und Raucher in höherem Alter jährlich eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung zur Verfügung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, das Lungenkrebs-Screening in den Katalog der Kassenleistungen aufzunehmen. Dafür passt er die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie an. Die endgültige Einführung dauert allerdings noch einige Monate. Zunächst müssen die Vergütungen geklärt sowie Informationsmaterial für die Versicherten erstellt werden. 

Wer kann die Leistung in Anspruch nehmen? 

Frauen und Männer, die aktuell oder früher stark geraucht haben, dürfen ab 50 Jahren und bis zum vollendeten 75. Lebensjahr an dem Screening teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 25 Jahre lang ohne größere Unterbrechung geraucht und dabei einen Konsum von mindestens 15 Packungsjahren erreicht haben. Die Packungsjahre berechnen sich aus der täglichen Menge an Zigarettenpackungen (20 Zigaretten = eine Packung) multipliziert mit den Raucherjahren. 

Ein Beispiel: Ein Mann raucht seit 30 Jahren zehn Zigaretten am Tag. Pro Tag raucht er also 10 Zigaretten, geteilt durch 20 (Packung). Das sind 0,5 Packungen. Multipliziert mit den Jahren (0,5 x 30) kommt er auf 15 Packungsjahre. Trotz der relativ geringen Menge pro Tag gilt er aufgrund des langen Zeitraums daher als starker Raucher – das Screening würde übernommen. 

Wer führt die Untersuchungen durch? 

Die Untersuchung erfolgt mit einer Niedrigdosis-Computertomografie (Low-Dose-CT). Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie sind für diese Untersuchung zuständig. Sie benötigen für das Screening eine besondere Qualifikation: Neben einer speziellen Fortbildung müssen sie im Vorjahr mindestens 200 Thorax-CTs durchgeführt haben. Im ersten Jahr nach Einführung des Screenings sollen sie mindestens 100, im zweiten Jahr mindestens 200 dieser speziellen Untersuchungen vornehmen. Die Auswertung der Aufnahmen erfolgt mit Unterstützung einer geeigneten Software. Die Praxen erbringen die Nachweise gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, die daraufhin eine Genehmigung für das Screening-Angebot erteilt. 

Wenn die Untersuchung Auffälligkeiten zeigt, schalten die Radiologinnen und Radiologen eine zweite, besonders erfahrene Fachkraft aus einem spezialisierten Lungenkrebszentrum ein. Gemeinsam besprechen sie das Ergebnis und legen das weitere Vorgehen fest. 

Infos für Praxen 

In Deutschland erkranken jedes Jahr rund 57.000 Menschen an Lungenkrebs. Rauchen stellt den wichtigsten Risikofaktor dar. Da Lungenkrebs im Frühstadium in der Regel keine Symptome verursacht, wird er meist spät entdeckt. Das neue Screening soll helfen, die Erkrankung früher zu erkennen und die Heilungschancen zu verbessern.  

Ärzte und Ärztinnen müssen vor der Beratung eine spezielle Fortbildung absolvieren. Sie prüfen, welche Patienten und Patientinnen die Voraussetzungen erfüllen, und überweisen diese dann an radiologische Praxen. 

Tipps für Beschäftigte im Gesundheitswesen 

Weisen Sie starke Raucher und Raucherinnen gezielt auf das neue Angebot zur Krebsvorsorge hin. Betonen Sie dabei, dass die Untersuchung von der Krankenkasse übernommen wird und bei einer eventuellen Erkrankung eine frühzeitige Diagnose die Prognose deutlich verbessert. 

Screening auf Lungenkrebs: Künftig Kassenleistung
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.