Pflegekammer NRW: Arbeitgebende müssen Pflegefachpersonen melden
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Pflegekammer NRW: Arbeitgebende müssen Pflegefachpersonen melden

Arbeitgeber in der Pflege sind ab sofort verpflichtet, Beschäftigte anzumelden. Andernfalls drohen hohe Strafen.

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen informiert aktuell mehr als 12.000 Arbeitgebende, darunter Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Dienste, über ihre gesetzliche Verpflichtung, alle angestellten Pflegefachkräfte bei der Kammer zu registrieren. Diese Meldepflicht ergibt sich aus dem Heilberufsgesetz und bildet die Grundlage für die künftige Beitragserhebung.

Die Kammer bietet dabei umfangreiche Unterstützung an: Sie stellt Informationsmaterialien bereit, organisiert Online-Angebote und hält Vorträge, um Arbeitgeber und Beschäftigte aufzuklären. Ziel sei eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten – obwohl die Kammer bei Verstößen gegen die Meldepflicht Sanktionen zwischen 50.000 und 200.000 Euro verhängen kann, möchte sie Strafen möglichst vermeiden.

Ablauf der Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst melden die Arbeitgebenden ihre Beschäftigten an. Anschließend ergänzen die Pflegekräfte ihre Daten und reichen ihre Berufsurkunde sowie Nachweise über Weiterbildungen ein. Erst danach gilt die Anmeldung als abgeschlossen.

Die rechtzeitige Meldung ist entscheidend, denn 2026 endet die finanzielle Anschubunterstützung durch das Land NRW. Ab dann zahlen alle Pflegekräfte einen jährlichen Kammerbeitrag, der nach aktuellen Schätzungen bei etwa 19 Euro pro Jahr (1,60 Euro im Monat) liegen dürfte. Die endgültige Höhe legt der Finanzausschuss nach Verabschiedung des Haushalts fest.

Die Rückmeldungen der angeschriebenen Einrichtungen verteilen sich wie folgt: Knapp die Hälfte stammt von stationären Pflegeeinrichtungen, fast ein Drittel von ambulanten Diensten und 5 Prozent von Kliniken. Die restlichen 15 Prozent entfallen auf teilstationäre Einrichtungen, Bildungszentren, Zeitarbeitsfirmen, Hospize, Dialysezentren und weitere Arbeitgebende.

Tipps für Pflegekräfte

Weisen Sie Ihre Vorgesetzten auf die Meldepflicht hin. Denn erfolgt diese spät, entsteht für die Beschäftigten unnötiger Zeitdruck, um die eigenen Daten zu ergänzen. Berufs- und Fortbildungsnachweise können Sie bereits einscannen oder abfotografieren, falls diese nur in Papierform vorliegen sollten.

Hier geht’s zur Anmeldung.

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.