Noch kein E-Rezept für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Die elektronische Verordnung von DiGA verzögert sich weiter. Der neue Zeitplan sieht einen bundesweiten Start im Frühjahr 2026 vor.
Eigentlich sollte es ab dem 1. Juli möglich sein, für DiGA ein E-Rezept auszustellen. Eine Testphase läuft, aber der Roll-out wurde erneut verschoben. Die technischen Hürden sind noch zu groß.
Gleichzeitig fehlen Kapazitäten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das BfArM übernimmt in Bezug auf DiGA nicht nur die Bewertung und Zulassung, es stellt im DiGA-Verzeichnis auch alle Informationen bereit, die für die Verordnung notwendig sind, etwa Indikationen, Kontraindikationen, technische Voraussetzungen und Nutzungsdauer. Zudem sorgt das Institut dafür, dass diese Daten künftig elektronisch über Schnittstellen in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) verfügbar sind.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband einigten sich daher auf einen neuen Zeitplan: Die bundesweite Umstellung erfolgt frühestens für das erste Quartal 2026.
Der Umstellungsprozess im Detail
Software-Hersteller müssen bis spätestens Ende des Jahres die notwendigen Module für die elektronische Verordnung der DiGA anbieten und dies der KBV nachweisen. Praxen dürfen ausschließlich zertifizierte Module verwenden. Sobald das Bundesgesundheitsministerium die verpflichtende Nutzung bekannt gibt, startet die bundesweite Einführung zwölf Wochen nach Beginn des folgenden Quartals – jedoch nicht vor Anfang 2026.
Bei technischen Problemen greifen dieselben Ausnahmeregelungen wie beim elektronischen Rezept für Medikamente: Ist eine digitale Verordnung nicht möglich, greifen Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf das Formular 16 zurück. Das gilt auch bei Hausbesuchen oder wenn die Versichertennummer nicht vorliegt.
Für psychotherapeutische Praxen stellt die DiGA auf E-Rezept die erste elektronische Verordnung dar. Die gematik informiert mit Videos und Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Zusätzlich legt die KBV das Serviceheft „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ neu auf, das erstmals auch die digitale Verordnung von DiGA behandelt.
Tipps für MFA
Klären Sie mit dem Hersteller, wann das benötigte Modul für Ihr PVS zur Verfügung steht, und planen Sie eine rechtzeitige Aktualisierung Ihrer Software. So vermeiden Sie, dass die technischen Änderungen während der stressigen Phase zum Jahresende erfolgen müssen.
Quellen
Was genau ist eigentlich eine DiGA?
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