Neuer Tarifvertrag in Sachsen
 - Apotheke

Neuer Tarifvertrag in Sachsen

Ab Juli 2025 steigen die Gehälter für Beschäftigte in Apotheken. Auch Auszubildende profitieren.

Mit dem neuen Gehaltstarifvertrag, den der Sächsische Apothekerverband (SAV) und die Gewerkschaft ADEXA gemeinsam beschlossen haben, verbessern sich die finanziellen Rahmenbedingungen für alle Apothekenberufe in Sachsen. Ab dem 1. Juli 2025 erhalten Mitarbeitende in Vollzeit, unabhängig von Beruf und Tarifstufe, monatlich 160 Euro mehr. Diese Anpassung gilt für eine Vertragslaufzeit von 18 Monaten bis Ende Dezember 2026. 

Apothekerinnen und Apotheker, die sich im ersten oder zweiten Berufsjahr befinden, verdienen dementsprechend künftig monatlich 4.095 Euro brutto. Wer bereits sechs Jahre oder länger tätig ist, bekommt 4.883 Euro. PTA starten mit 2.601 Euro, ab dem sechsten Jahr stehen 3.142 Euro auf dem Gehaltszettel. PKA steigen mit 2.338 Euro ein und erreichen nach sechs Jahren 2.771 Euro. Notdienstpauschalen erhöhen sich ebenfalls, da sie auf Basis des neuen Tarifgehalts berechnet werden. 

Mehr Geld in der Ausbildung 

Die Ausbildungsvergütungen orientieren sich jetzt an den bundesweit höchsten Tarifverträgen. Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum erhalten monatlich 1.100 Euro. Für angehende PTA und PKA gibt es 850 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 900 Euro im zweiten und 950 Euro im dritten Jahr. Diese Erhöhung soll die Attraktivität des Berufs für Nachwuchskräfte steigern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. 

Begrenzter Verhandlungsspielraum 

Eine explizite Nachverhandlungsklausel fehlt zwar, jedoch haben die Tarifpartner vereinbart, die Entwicklung der Apothekenhonorare im Auge zu behalten. Ein weiterer Punkt ist eine eventuelle Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Falls er auf 15 Euro steigt, steht eine weitere Anpassung an. Denn Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger im Bereich PKA erhalten ab Juli 2025 in Sachsen lediglich 13,51 Euro.  

Neuer Tarifvertrag in Sachsen
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.