Neue Vorgaben für Notaufnahmen: Das ändert sich in der Notfallpflege
Ab 2028 gelten neue Vorgaben für die Notfallpflege: Kliniken müssen mehr Pflegefachkräfte einsetzen, die entsprechend qualifiziert sind.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Regeln für die stationäre Notfallversorgung neu gefasst. Seit Mitte Juni gelten neue Vorgaben für Krankenhäuser mit Basis-, erweiterter oder umfassender Notfallversorgung. Besonders wichtig für die Pflege: Ab 2028 steigen die Anforderungen für die Notfallpflege in zentralen Notaufnahmen.
Mehr Pflegefachkräfte mit Fachweiterbildung “Notfallpflege” notwendig
In der Basisnotfallversorgung muss neben der pflegerischen Leitung mindestens eine weitere Pflegefachkraft die Fachweiterbildung “Notfallpflege” abgeschlossen haben. In der erweiterten Notfallversorgung müssen neben der Leitung zwei weitere Pflegefachkräfte entsprechend qualifiziert sein. Für die umfassende Notfallversorgung braucht es dann vier weitere Pflegefachpersonen mit der Fachweiterbildung “Notfallpflege”. Zwei Personen in Weiterbildung dürfen dabei mitgezählt werden.
Eine Pflegefachkraft muss außerdem jederzeit bei Bedarf für die zentrale Notaufnahme verfügbar sein – in allen Notfallstufen.
Nachweis über Fachweiterbildung “Notfallpflege” in der Personalakte hinterlegen
Für Sie als Pflegefachkraft bedeutet das: Die Fachweiterbildung “Notfallpflege” gewinnt weiter an Bedeutung. Einrichtungen werden Qualifikationen, Einsatzorte und Dienstpläne genauer erfassen müssen. Wer die Weiterbildung bereits abgeschlossen hat, sollte seinen Nachweis in der Personalakte hinterlegen und mit der Leitung über die konkrete Rolle in der Notaufnahme sprechen.
Neue Anforderungen müssen rund um die Uhr erfüllt werden
Auch die Strukturen ändern sich: Die Anforderungen müssen grundsätzlich rund um die Uhr erfüllt werden. Krankenhäuser der erweiterten Versorgung benötigen zusätzlich eine angebundene Beobachtungsstation mit mindestens sechs Betten. Dort sollen Patientinnen und Patienten höchstens 24 Stunden bleiben. In dieser Zeit wird auch der weitere Behandlungsweg festgelegt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat außerdem die technischen Anforderungen für Notaufnahmen definiert: Demnach müssen Krankenhäuser – je nach Versorgungsstufe – unter anderem über Computertomografie, Intensivkapazitäten und weitere diagnostische Verfahren verfügen. Alternativ können sie diese über feste Kooperationsstrukturen sicherstellen.
Das können Sie als Pflegefachkraft jetzt tun:
- Prüfen Sie, ob Ihre Fachweiterbildung und Ihr Einsatzbereich richtig dokumentiert sind.
- Sprechen Sie mit Ihrer Leitung frühzeitig über Weiterbildungsplätze und eine verlässliche Einsatzplanung.
- Achten Sie darauf, wie Ihre Notaufnahme die Verfügbarkeit qualifizierter Pflegefachpersonen im Dienstplan absichert.