Mehr Schutz: Härtere Strafen bei Angriffen auf Gesundheitspersonal

Mehr Schutz: Härtere Strafen bei Angriffen auf Gesundheitspersonal

Ein neuer Gesetzentwurf liegt vor. Wer Pflegekräfte, MFA, PTA oder PKA attackiert, muss künftig mit deutlich höheren Strafen rechnen.

Das Bundesjustizministerium will den Schutz von Menschen verbessern, die sich beruflich oder ehrenamtlich für andere einsetzen. Dazu zählen neben Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehr auch Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und MFA. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Strafrecht deutlich zu verschärfen, um Sie und ihre Kollegen und Kolleginnen besser zu schützen. 

Gewalt am Arbeitsplatz als wachsendes Problem 

Gewalt und Anfeindungen gegen Einsatz- und Gesundheitspersonal haben spürbar zugenommen und erreichen immer neue Höchststände. Seit Beginn der Zählung im Jahr 2018 wurden 2.916 Menschen erfasst, die während ihrer Tätigkeit für Rettungsdienste oder das Technische Hilfswerk (THW) Opfer von physischen oder verbalen Attacken wurden. Dabei sind die Zahlen aus 2025 noch nicht eingerechnet.

Auch im Gesundheitswesen berichten Kliniken und Verbände von einem klaren Plus an Übergriffen auf Pflegekräfte, Ärztinnen, Ärzte, MFA und Mitglieder verwandter Gesundheitsberufe. Eine Befragung in deutschen Krankenhäusern hat ergeben, dass mehr als zwei Drittel der Häuser in den vergangenen Jahren einen moderaten bis deutlichen Anstieg körperlicher oder verbaler Angriffe verzeichnet haben, besonders in Notaufnahmen. Nach Angaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege registrieren die Träger auch dort einen deutlichen Anstieg gemeldeter Vorfälle gegen Pflegepersonal, wobei Fachleute von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Denn bei weitem nicht jede Attacke wird gemeldet. 

Die Eckpunkte des Gesetzesentwurfs 

Wer Einsatzkräfte oder medizinisches Personal angreift, riskiert künftig eine Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten. Bei besonders brutalen Angriffen – etwa, wenn Täter Hinterhalte legen – droht eine Mindeststrafe von einem Jahr. Bisher waren es nur drei beziehungsweise sechs Monate. Das neue Strafmaß gilt auch für Situationen, in denen Helfende durch Gewalt oder Drohungen bei ihrer Arbeit behindert werden. Eine Geldstrafe soll in solchen Fällen nicht mehr möglich sein. 

Erstmals greift dieser Schutz unabhängig davon, wo Ärztinnen, MFA, Pflegekräfte oder PKA tätig sind – also auch in Praxen, Apotheken oder Einrichtungen außerhalb des Notdienstes. Damit erkennt die Bundesregierung an, dass medizinisches Personal in allen Arbeitsumfeldern zunehmend Anfeindungen und Übergriffen ausgesetzt ist. 

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt davon abhänge, wie stark die Gesellschaft jene schützt, die Verantwortung übernehmen. Angriffe auf Polizei, Feuerwehr oder medizinische Teams hätten ein alarmierendes Ausmaß erreicht – insbesondere während großer Feiertage. Deshalb müsse der Staat klar und entschlossen reagieren. 

Der Entwurf enthält außerdem Regelungen, die das demokratische Miteinander stärken sollen. So sollen Gerichte künftig strenger urteilen, wenn eine Tat dazu führen könnte, Mitarbeitende bei gemeinwohlorientierten Tätigkeiten – etwa in der Pflege, der Medizin oder im Ehrenamt – einzuschüchtern oder zu behindern.

Das Gesetzespaket soll im Laufe des Jahres in Kraft treten. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.

Mehr Schutz: Härtere Strafen bei Angriffen auf Gesundheitspersonal
Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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