Laienverständliche Infos zum Alzheimer-Medikament Lecanemab

Laienverständliche Infos zum Alzheimer-Medikament Lecanemab

Für wen ist Lecanemab geeignet? Wie wirkt es und welche Voraussetzungen gelten für die Behandlung? Ein Online-Angebot vom IQWiG klärt auf.

Seit April gilt eine Zulassung für Lecanemab unter dem Handelsnamen Leqembi für die Behandlung von Frauen und Männern mit einer frühen Form der Alzheimer-Demenz in der Europäischen Union. Das Medikament ist aktuell allerdings noch nicht in Deutschland erhältlich, da die Behörden vom Hersteller verlangen, dass er umfangreiche Informationsmaterialien bereitstellt und ein Register zur Beobachtung der Behandlung führt.  

Patientinnen, Patienten sowie Angehörige haben aber bereits viele Fragen, da es sich bei Lecanemab um den ersten Wirkstoff handelt, der an den Ursachen der Erkrankung ansetzt und den Verlauf in einem frühen Stadium verlangsamen kann. Beschäftigte im Gesundheitswesen sollten daher grundlegendes Wissen besitzen, um zur Aufklärung über das Medikament beitragen zu können. Eine neue Seite des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hilft dabei. Sie finden dort selbst die zentralen Fakten und können den Link zusätzlich an Betroffene und Angehörige weitergeben. 

Hier gelangen Sie zur Lecanemab-Seite, die zum Online-Angebot gesundheitsinformation.de gehört. 

Hintergrundwissen zu Lecanemab 

Die wichtigsten Informationen fassen wir hier für Sie zusammen. Die Behandlung eignet sich ausschließlich für Betroffene, die sich noch am Beginn der Erkrankung befinden. Ärztinnen und Ärzte müssen diese Personen mit aufwendigen Untersuchungen identifizieren, da nur eine sehr kleine Gruppe die nötigen Kriterien erfüllt. 

Die Fachleute des IQWiG erläutern, dass Lecanemab für erwachsene Frauen und Männer mit einer leichten kognitiven Beeinträchtigung oder einer leichten Alzheimer-Demenz infrage kommt. Vorausgesetzt, typische Eiweißablagerungen im Gehirn werden nachgewiesen und die Betroffenen verfügen über maximal eine Kopie einer bestimmten Genvariante (ApoE4). Nur etwa eine von hundert Patientinnen oder Patienten mit Alzheimer erfüllt diese strengen Anforderungen. 

Laienverständliche Infos zum Alzheimer-Medikament Lecanemab
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.