Keine Hilfsmittel mehr für IKK-classic-Versicherte in der Apotheke
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Keine Hilfsmittel mehr für IKK-classic-Versicherte in der Apotheke

Der Vertrag zwischen der Krankenkasse und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) läuft aus. Für Sie als PTA oder PKA heißt das: Sie müssen Kunden und Kundinnen womöglich wegschicken.

Die meisten Apotheken geben ab dem 1. Juli keine Hilfsmittel mehr an Versicherte der IKK classic ab. Denn die Krankenkasse hat den Versorgungsvertrags zum 30. Juni 2025 gekündigt. Die Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern sind bisher ergebnislos geblieben, da die Positionen zu weit auseinanderlagen. Die Apothekensoftware wird deshalb ab Juli einen Lieferausschluss für Hilfsmittel bei IKK-classic-Versicherten anzeigen.  

Der Apothekerverband Nordrhein berichtet von intensiven Gesprächen auf Bundesebene, die IKK classic bestehe jedoch auf Bedingungen, die für Apotheken wirtschaftlich nicht akzeptabel seien. Auch zu einer Einigung auf Landesebene sei es bislang nicht gekommen. 

Was heißt das für Sie als PTA oder PKA? 

Sie können daher ab Dienstag keine Hilfsmittel mehr im Rahmen des bisherigen Vertrags an IKK-classic-Versicherte abgeben. Eine Versorgung im Einzelfall nach individueller Genehmigung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Die einzige verbleibende Möglichkeit besteht im individuellen Beitritt zum Rahmenvertrag der Kasse. Der Verband rät aufgrund der schlechten Konditionen jedoch ausdrücklich davon ab. 

Kommunikation mit der Kundschaft 

Informieren Sie Ihre Kunden und Kundinnen über die Situation – auf die Sie als PTA oder PKA keinen Einfluss haben. Betroffene müssen sich für ihren Hilfsmittelbedarf direkt an die Krankenkasse wenden. Diese kann Vertragspartner benennen. Befinden sich diese nicht in der Region, bleibt nur der Postversand. Patienten und Patientinnen müssen also längere Wartezeiten einplanen, wenn sie Hilfsmittel benötigen. 

Keine Hilfsmittel mehr für IKK-classic-Versicherte in der Apotheke
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.