EU: Entscheidung zur Ethanol-Einstufung auf 2026 verschoben

EU: Entscheidung zur Ethanol-Einstufung auf 2026 verschoben

Der Ausschuss für Biozidprodukte hat noch keine Stellungnahme gemäß der Biozid-Verordnung abgegeben.

Ende November 2025 hat der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) über die Einstufung von Ethanol beraten. Noch haben die Fachleute keine Stellungnahme verabschiedet, sondern diese in das nächste Jahr vertagt – Ethanol wird unter anderem zum Desinfizieren verwendet. 

Um was geht es genau? 

Alkohol (Ethanol) könnte von der EU als gesundheitsschädlich eingestuft und in die Liste der CMR-Stoffe aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um Gefahrstoffe, die  

  • krebserregend (karzinogen), 
  • erbgutverändernd (mutagen) oder 
  • fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) sind. 

Um Biozidprodukte genehmigen zu können, müssen laut Biozid-Verordnung alle enthaltenen Wirkstoffe zugelassen sein. Um die Sicherheit und Wirksamkeit zu bewerten, gibt der BPC wissenschaftliche Stellungnahmen dazu ab. 

Hintergrund: Studien haben gezeigt, dass der Konsum von Alkohol eine krebserregende Wirkung haben kann. Genau hier liegt das Problem. Denn die Einstufung als CMR-Stoff gemäß Biozidrecht würde auch Desinfektionsmittel betreffen, die ja gar nicht für den Verzehr, sondern die äußerliche Anwendung bestimmt sind. 

Je nach Einstufung (Kategorie 1 oder 2) wären Verfügbarkeit und Einsatz von Ethanol auf Grund der Arbeitsschutzregelungen als Haupt- oder Hilfswirkstoff stark eingeschränkt oder sogar verboten. So müsste nach deutschem Arbeitsrecht die Nutzung durch Frauen im gebärfähigen Alter verboten werden, wenn Ethanol als reproduktionstoxisch eingestuft würde. 

Um den Infektionsschutz in Europa durch die drohende Einstufung nicht zu gefährden, fordert ein breites Bündnis, dass sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzt, Ethanol als sicheren und wirksamen Bestandteil von Desinfektionsmitteln zu erhalten. Auch auf europäischer Ebene setzen sich viele Akteure gegen ein De-facto-Verbot von Biozidprodukten auf Basis von Ethanol ein. 

Lesen Sie hier mehr zum Thema Hygienemaßnahmen. 

Hintergrund: Wo wird Alkohol in der Medizin eingesetzt? 

Unabhängig davon, ob Sie als MFA, in der Apotheke oder in der Pflege arbeiten – vermutlich nutzen Sie regelmäßig Hände- und auch Flächendesinfektionsmittel. Und diese enthalten als Hauptwirkstoff in der Regel Ethanol, da dieser besonders wirksam gegen Bakterien und Viren ist. Zudem ist er biologisch abbaubar. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht alkoholhaltige Desinfektionsmittel – insbesondere für die Hände – als unverzichtbar an. 

Ethanol wird zudem zur Desinfektion von Medizinprodukten und Anlagen eingesetzt. Darüber hinaus hat Alkohol vielfältige weitere Anwendungen, beispielsweise als 

  • Reagenz in der Diagnostik, 
  • Lösungsmittel,
  • Trägerstoff anderer Wirkstoffe,
  • Konservierungsmittel,
  • Mittel für die Extraktion (zum Beispiel für ätherische Öle). 

Laut ECHA ist nicht vor Mai 2026 mit einer finalen Stellungnahme des BPC zu rechnen. 

EU: Entscheidung zur Ethanol-Einstufung auf 2026 verschoben
Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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