ePA-Pflicht in Apotheken: Kürzung der TI-Pauschale droht
 - Apotheke

ePA-Pflicht in Apotheken: Kürzung der TI-Pauschale droht

Apotheken-Teams haben nur noch wenige Tage Zeit, fehlende Nachweise zu erbringen. Andernfalls müssen sie mit finanziellen Einbußen rechnen.

Die Pflicht, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen, gilt seit Oktober auch für Apotheken. Allerdings haben noch nicht alle Teams die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen. Nur noch bis Jahresende haben Apotheken Zeit, dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, die „ePA für alle“ zu nutzen. Andernfalls kann ihnen zu Jahresbeginn die TI-Pauschale um die Hälfte gekürzt werden. Das gilt selbst dann, wenn nur ein einzelnes TI-Modul nicht ordnungsgemäß funktioniert. Geschätzt betrifft das etwa zehn Prozent der Apotheken. 

Diese Frist kommt durch eine Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zustande. Demnach hat jede Apotheke drei Monate Zeit, gegenüber der Abrechnungsstelle den Nachweis zu erbringen, dass sie mit den gesetzlich erforderlichen Anwendungen, Komponenten und Diensten ausgestattet ist. 

Die Anwendung der ePA praktisch üben 

Funktioniert alles korrekt, sendet das Apothekenverwaltungssystem (AVS) die Meldung in der Regel automatisch an den NNF. Im Anschluss müssen Apotheken-Mitarbeitende die Meldung allerdings im NNF-Portal überprüfen. In jedem Fall sollten Sie kontrollieren, ob der Nachweis über das AVS tatsächlich funktioniert hat. 

Hinzu kommt: Es reicht nicht, theoretisch die ePA aufrufen zu können. Als PTA oder PKA sollten Sie mit den Möglichkeiten vertraut sein. Das gilt vor allem für die elektronische Medikationsliste (eML). Denken Sie daran: Patienten und Patientinnen haben oft nicht im Kopf, welche Wirkstoffe sie regelmäßig einnehmen. Die eML hat daher eine große Bedeutung, um unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden. Ist eine eML vorhanden, sollten Sie diese auch zurate ziehen, wenn Kunden und Kundinnen Freiwahl-Produkte erstehen, von denen ein Einfluss auf andere Medikamente bekannt ist. Ein Beispiel wäre Johanniskraut. 

ePA-Pflicht in Apotheken: Kürzung der TI-Pauschale droht
Der Autor Richard Joos
Richard Joos

Richard Joos ist SEO-Experte und arbeitet seit 2022 bei DRACO®. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Online-Marketing mit Großunternehmen, Filialketten und dem Mittelstand ist er spezialisiert auf digitale Sichtbarkeit und Suchmaschinenoptimierung (SEO). Sein Fokus liegt auf praxisnaher Beratung und der Optimierung von Websites.

E-Mail schreiben