Engpass bei Antiseptikum: Rivanol statt Ethacridinlactat
Für die Herstellung betäubender Mundspüllösung gilt aktuell eine angepasste Formel, um Engpässe bei Ethacridinlactat-Monohydrat zu überbrücken.
Auch Rezeptursubstanzen bleiben von den Lieferproblemen nicht verschont. Aktuell ist Ethacridinlactat-Monohydrat betroffen, ein bewährter Wirkstoff mit antiseptischer und antibakterieller Wirkung. Weil diese Komponente für Apotheken derzeit nicht verfügbar ist, hat das Deutsche Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF) reagiert und die bisher gültige Rezeptur „Ethacridinlactat-Monohydrat-Lösung 0,25 Prozent mit Lidocain 0,5 Prozent“ gestrichen. Stattdessen empfiehlt es nun das Fertigarzneimittel Rivanol 1 g Pulver als Ersatz zur Herstellung einer betäubenden Mundspüllösung.
Details zur neuen Rezeptur
Das Acridinderivat Ethacridinlactat wurde in der Vergangenheit häufig verwendet – in Kombination mit Tanninalbuminat bei Durchfallerkrankungen oder als Monopräparat zur lokalen Wunddesinfektion. Es wirkt gegen verschiedene Bakterienstämme wie Staphylokokken, Streptokokken und Kolibakterien sowie gegen bestimmte Pilzarten. In Apotheken diente es vor allem in Verbindung mit Lidocain als lokales Antiseptikum in Mundspüllösungen.
Für die alternative Rezeptur mit Rivanol müssen Teams in Apotheken einige Feinheiten beachten. Rivanol enthält geringe Mengen Harnstoff, der beim Erwärmen durch Hydrolyse den pH-Wert verändern kann. Fachleute weisen darauf hin, dass oberhalb eines pH-Werts von 7 die Lidocain-Base ausfallen kann. Im DAC/NRF-Labor blieb der pH-Wert nach sechs Wochen stabil bei 5,84, was die Eignung der neuen Variante bestätigt.
In der aktualisierten NRF-Vorschrift sind die notwendigen Bestandteile aufgelistet: Rivanol 1 g Pulver, Lidocain-Base, frisch bereitete Essigsäurelösung (1 Prozent) und wasserfreies Glycerol. Die Substanzen werden im Becherglas unter Erwärmung gelöst, anschließend wird die Lösung mit gereinigtem Wasser aufgefüllt.
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