Der RSV-Impfstoff Nirsevimab ist wieder verfügbar
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Der RSV-Impfstoff Nirsevimab ist wieder verfügbar

Ein Versorgungsmangels besteht nicht mehr. Das heißt auch: Die Abgabe von Teilmengen ist nicht mehr gestattet.

Die Hersteller können den monoklonalen Antikörper wieder in ausreichender Menge bereitstellen. Damit entfällt die Sonderregelung, die eine Teilmengenabgabe ermöglichte.

Im September 2024 meldeten Verantwortliche erstmals einen Engpass bei Nirsevimab. Der Wirkstoff schützt unter anderem Säuglinge und Neugeborene vor schweren Erkrankungen durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV). Besonders in Herbst- und Wintermonaten steigt das Risiko für Infektionen. Laut Robert Koch-Institut führen RSV-Infektionen bei Säuglingen am häufigsten zu Krankenhausaufenthalten.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) spricht sich für die Immunisierung mit Beyfortus (Sanofi) aus. Sie empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglingen in ihrer ersten RSV-Saison eine Prophylaxe. Kinder, die zwischen April und September zur Welt kommen, sollen vor Beginn der RSV-Saison – also zwischen September und November – geschützt werden. Von Oktober bis März erhalten Neugeborene die Immunisierung möglichst direkt nach der Geburt.

Der Versorgungsengpass entstand, nachdem die Stiko ihre Empfehlung aktualisierte und mehr Menschen für die Immunisierung infrage kamen. Mit der offiziellen Feststellung des Mangels war es erlaubt, Nirsevimab-haltige Arzneimittel aus dem Ausland zu importieren. Zusätzlich bestand eine Sonderregelung zur Abgabe von Teilmengen. Beides fällt nun weg.

Der RSV-Impfstoff Nirsevimab ist wieder verfügbar

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.