BtM-Rezepte: Worauf Sie bei Vorlage- und Abgabefristen achten müssen
Immer wieder gibt es Diskussionen über BtM-Verordnungen. Dürfen Sie auch nach Ablauf der Acht-Tage-Vorlagefrist beliefert werden?
Die Fristen sind bei Rezepten für Betäubungsmittel (BtM) besonders wichtig. Das sind die wichtigsten Infos für Sie als PTA oder PKA: Die Verordnungen müssen spätestens am achten Kalendertag nach Ausstellung in der Apotheke vorliegen. Gemeint sind Wochentage, keine Werktage. Praktisch heißt das: Steht Montag, 2. März 2026, auf der Verordnung, dürfen Sie diese in der Apotheke nur bis spätestens Montag, 9. März 2026, annehmen.
Was gilt bei einer Bestellung für die Belieferung?
Wurde das Rezept rechtzeitig eingereicht, kann die Abgabe durchaus nach Ablauf dieser Frist stattfinden – wenn das Arzneimittel beispielsweise bestellt werden muss. Damit stellt die Vorlagefrist sicher, dass die Verordnung aktuell ist, während die Abgabefrist den Zeitraum für die tatsächliche Belieferung begrenzt.
Die Belieferungsfrist endet erst nach 28 Tagen. Auch in diesem Fall müssen Sie Wochenenden und Feiertage mitzählen. Erfolgt die Abgabe später, verliert das Rezept seine Gültigkeit gegenüber der Krankenkasse. Hier finden Sie Infos zum Thema Retaxierung in der Apotheke.
Wird das Rezept also rechtzeitig gebracht, kann der tatsächliche Abgabetag aufgedruckt werden. Wichtig ist ein handschriftlicher Vermerk, der bestätigt, dass die Vorlagefrist eingehalten wurde. Datum und Unterschrift sind wichtig für die Nachvollziehbarkeit.
Besonderheit bei Notfallverordnungen
Bei Notfallverschreibungen kann das Abgabedatum sogar vor dem Ausstellungsdatum liegen. Wenn ein Arzt oder eine Ärztin im Notdienst kein BtM-Rezept zur Hand hat, darf er oder sie ein anderes Formular verwenden, das mit „Notfall-Verschreibung“ gekennzeichnet wird. Ein richtiges BtM-Rezept muss anschließend nachgereicht werden. Das Datum wird nicht rückdatiert, liegt dann also nach der tatsächlichen Belieferung.
Tipps für PTA und PKA
- Achten Sie darauf, das Ausstellungsdatum zu prüfen und die Acht-Tage-Vorlagefrist inklusive Wochenenden korrekt zu zählen.
- Stellen Sie sicher, dass die 28-Tage-Abgabefrist eingehalten wird.
- Dokumentieren Sie jede Besonderheit mit Datum und Unterschrift auf der Verordnung.
- Kontrollieren Sie bei Notfallverschreibungen die richtige Kennzeichnung und sorgen Sie für eine korrekte Abrechnung.
Die Einführung des E-Rezepts für Betäubungsmittel wurde übrigens verschoben, weil Finanzmittel fehlen. Bisher hat zu dem Thema nur ein Modellprojekt stattgefunden.
Quellen:
Heimversorgung, Rezeptfluss, Kommunikation: so gelingt gute Kooperation zwischen Gesundheitseinrichtungen.
Heimversorgung und Apotheke