Abrechnungsänderungen: PVS-Aktualisierung notwendig
Ab dem 1. April ändern sich EBM-Vergütungen und Zuzahlungen in mehreren Bereichen. Als MFA sollten Sie alle Neuerungen kennen und das Praxisverwaltungssystem rechtzeitig aktualisieren.
Für die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „Kranus Mictera“ wurde eine neue Zusatzpauschale eingeführt. Sie betrifft in erster Linie Hausarztpraxen sowie die Fachbereiche Gynäkologie und Urologie. Die App wird Frauen zur Therapie von Harninkontinenz verschrieben (Belastungs-, Drang- und Mischinkontinenz) und bietet ein spezielles Trainingsprogramm aus Beckenbodenübungen und Blasentraining. In Kombination mit einer umfangreichen Wissensvermittlung zielt es auf eine langfristige Verhaltensänderung ab.
Die Zusatzpauschale kann einmal pro Krankheitsfall abgerechnet werden, also im aktuellen Quartal sowie in den drei Folgequartalen. Abgerechnet wird sie über die GOP 01482 (8,15 Euro = 64 Punkte).
Hier finden Sie Infos zu Abrechnungsgrundlagen.
Zudem können ausgewählte Fachgruppen ebenfalls ab dem 1. April die Pauschale 86700 für die DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“ bei überaktiver Blase berechnen. Beide Anwendungen sind zunächst nur zur Erprobung im DiGA-Verzeichnis gelistet. Erst wenn ein positiver Versorgungseffekt nachgewiesen wird, können sie dauerhaft aufgenommen werden.
Übrigens: Praxen können DiGA bereits freiwillig auf einem E-Rezept verordnen.
Höhere Zuzahlungsbeträge für Heilmittel
Zum gleichen Zeitpunkt müssen Praxen, die Heilmittel wie Krankengymnastik oder Massagen selbst erbringen, von ihren Patientinnen und Patienten höhere Zuzahlungen einziehen. Grundlage sind neue Preisvereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Heilmittelverbänden. Die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent pro Behandlung wird auf dieser Basis neu berechnet.
Übersicht der neuen Zuzahlungsbeträge je ärztlicher Behandlung ab 1. April 2026:
- GOP 30400 Massagetherapie: 2,16 Euro (vorher: 2,11 Euro)
- GOP 30402 Unterwasserdruckstrahlmassage: 3,38 Euro (vorher: 3,29 Euro)
- GOP 30410 Atemgymnastik (Einzelbehandlung): 2,96 Euro (vorher: 2,89 Euro)
- GOP 30411 Atemgymnastik (Gruppenbehandlung): 1,33 Euro (vorher: 1,29 Euro)
- GOP 30420 Krankengymnastik (Einzelbehandlung): 2,96 Euro (vorher: 2,89 Euro)
- GOP 30421 Krankengymnastik (Gruppenbehandlung): 1,33 Euro (vorher: 1,29 Euro)
Tipps für MFA: PVS-Updates sofort einspielen
Damit die neuen Abrechnungsregelungen korrekt umgesetzt werden, sollten Sie als MFA dafür sorgen, dass die Praxissoftware (PVS) Anfang nächster Woche aktualisiert wird.
Denn abgesehen von den neuen Gebühren gelten unter anderem für das E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab April technische Änderungen. Ein Update ist daher dringend erforderlich, um Fehler in der Abrechnung und in den täglichen Abläufen zu vermeiden.
Quellen:
Wie beliebt ist welches PVS?
Zi-Umfrage zur Zufriedenheit mit PVS