Wenn ein Medikament Probleme macht – Nebenwirkungsmeldung durch die Arztpraxis
Praxisalltag

Wenn ein Medikament Probleme macht – Nebenwirkungsmeldung durch die Arztpraxis

Eine Patientin klagt nach einem neuen Medikament plötzlich über Schwindel, Hautausschlag oder Herzrasen – dann kann es sich um eine Nebenwirkung handeln. Und jetzt? Als Medizinische Fachangestellte (MFA) sind wir oft die erste Ansprechperson, sammeln Informationen, beruhigen erst einmal, dokumentieren den Sachverhalt und bereiten alles für die Weiterbehandlung vor.

Nach der Zulassung zeigen Arzneimittel ihre „wahre“ Sicherheit erst im Versorgungsalltag – bei vielen Patienten, die verschiedene Vorerkrankungen haben und andere Medikamente nehmen. Die Realität stellt ein Arzneimittel auf den Prüfstand, ganz ohne kontrollierte und klinische Bedingungen. Meldungen von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) sind daher ein wichtiger Baustein der Pharmakovigilanz (systematische Überwachung der Arzneimittel-Sicherheit) und helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen abzuleiten. Für Ärztinnen und Ärzte ist die Meldung berufsrechtliche Pflicht, doch ohne die Mitarbeit der MFA funktioniert der Praxisablauf dahinter kaum – vom ersten Patientenkontakt bis zum abgeschickten Online-Formular.

Wer meldet wohin?

Grundsätzlich können sowohl Angehörige der Heilberufe als auch Patientinnen und Patienten selbst Nebenwirkungen melden.

  • Ärztinnen und Ärzte sind angehalten, Verdachtsfälle an die zuständigen Stellen zu melden. Das kann beispielsweise das gemeinsame Online-Portal der Bundesoberbehörden (Paul-Ehrlich-Institut, PEI bzw. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM) für Arzneimittelnebenwirkungen sein (s.u.).
  • Patientinnen und Patienten haben ebenfalls die Möglichkeit, selbst online einen Verdachtsfall einzugeben. Da dies grundsätzlich medizinische Grundkenntnisse erfordert, wird ausdrücklich empfohlen, dies in Zusammenarbeit mit der behandelnden Praxis zu tun.
  • Für die Praxis bedeutet das: Wieder einmal laufen hier die Fäden zusammen. Ihr als MFA könnt Beschwerden aufnehmen, strukturieren und gemeinsam mit der behandelnden Ärztin entscheiden, ob eine Meldung erfolgen soll und welcher Weg gewählt wird.

Digitale Meldewege nutzen: Das Online-Portal

Mit dem gemeinsamen Online-Meldeportal der Bundesoberbehörden und klaren Formularen wird aus einem unsicheren „Kann man das irgendwo melden?“, ein strukturierter Praxisprozess, der aktiv zur Patientensicherheit beiträgt.

Das zentrale Online-Portal der Bundesoberbehörden bietet einen standardisierten Weg, Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen zu melden.

  • Über ein Formular werden alle notwendigen Angaben abgefragt: Patientendaten (natürlich pseudonymisiert), Arzneimittel mit verordneter bzw. verabreichter Dosis, Dauer der Einnahme, Beschreibung der Reaktion und Verlauf.
  • Das System führt Schritt für Schritt durch die Eingabe und stellt sicher, dass die erforderlichen Pflichtfelder ausgefüllt werden, bevor die Meldung abgeschickt werden kann.

Formular oder online? Optionen für die Praxis

Neben der Online-Meldung existieren weiterhin klassische Formularlösungen, die ausgedruckt oder digital ausgefüllt werden können.

  • Es stehen standardisierte Meldebögen zur Verfügung, die man am PC ausfüllen, speichern, ausdrucken und per Post oder (ja, tatsächlich) Fax an die zuständige Stelle senden kann.
  • Auch hier sind möglichst vollständige medizinische Angaben entscheidend, um die Meldung später auswerten zu können.

Eine sinnvolle Praxisroutine kann so aussehen: Für akute, klar strukturierbare Meldungen wird bevorzugt das Online-Portal genutzt, während bei komplexen Fällen der Meldebogen vorbereitet und mit Arztbriefen oder Laborbefunden ergänzt wird.

Schritt für Schritt: Rolle der MFA in der Praxis

Im Praxisalltag hat die MFA eine Schlüsselposition zwischen Patienten, Ärztin und Meldesystem.

Typischer Ablauf:

  1. Beschwerde aufnehmen: Patient meldet Beschwerden nach Arzneimitteleinnahme (Telefon, Sprechstunde). Die MFA fragt gezielt nach Beginn, Art und Dauer der Symptome sowie nach eingenommenen Medikamenten.
  2. Arztkontakt organisieren: Die Informationen werden gebündelt an die Ärztin weitergegeben; bei schweren Symptomen wird sofort eine ärztliche Beurteilung veranlasst.
  3. Entscheidung zur Meldung: Ärztin und MFA klären gemeinsam, ob ein Verdachtsfall vorliegt, der gemeldet werden soll – insbesondere bei schweren, unerwarteten oder neuen Reaktionen und bei neuen Arzneimitteln.
  4. Meldung vorbereiten: Die MFA trägt Stammdaten, Arzneimittelangaben und zeitlichen Verlauf zusammen, ergänzt relevante Dokumente (Labor, Arztbrief) und bereitet die Eingabe im Online-Portal oder Formular vor.
  5. Abschicken und Dokumentation: Nach medizinischer Durchsicht durch die Ärztin wird die Meldung abgeschickt; ein Ausdruck oder eine Kopie der Bestätigung wird in der Patientenakte dokumentiert.

So entsteht ein klarer, routinierter Prozess, der die Ärztin bzw. den Arzt entlastet und gleichzeitig rechtliche sowie qualitätsrelevante Anforderungen erfüllt.

Was gehört in eine gute Nebenwirkungsmeldung?

Damit eine Meldung sinnvoll ausgewertet werden kann, sind einige Informationen besonders wichtig.

  • Patientenbezogene Angaben: Alter, Geschlecht, relevante Vorerkrankungen und Begleitmedikation (möglichst ohne direkt identifizierende Daten).
  • Arzneimitteldaten: Wirkstoffname, Handelsname, Dosierung, Einnahmedauer, Grund der Verordnung.
  • Beschreibung der Reaktion: Art der Beschwerden, Beginn in Bezug auf die Einnahme, Verlauf, bisherige Maßnahmen und Ergebnis.

Als MFA könnt ihr hier durch sorgfältige Dokumentation und gezielte Nachfrage entscheidend zur Qualität der Meldung beitragen, die Bewertung erleichtern und einen wichtigen Beitrag in der Arzneimittel-Sicherheit einnehmen.

Meldung und Schweigepflicht – was ist erlaubt?

Viele Praxen fragen sich, wie Nebenwirkungsmeldungen mit Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht vereinbar sind.

  • Ärztinnen und Ärzte sind berufsrechtlich verpflichtet, relevante Verdachtsfälle auf UAW zu melden; rechtliche Grundlagen erlauben die Übermittlung der notwendigen Gesundheitsdaten zu diesem Zweck.
  • Die Meldesysteme legen Wert auf Datensparsamkeit und Pseudonymisierung – identifizierende Angaben werden auf das erforderliche Minimum reduziert.

Für MFA ist wichtig: Meldungen erfolgen immer in Abstimmung mit der Ärztin, und interne Praxisstandards (z. B. wer meldet, wie wird dokumentiert) sollten klar geregelt sein.

​Unterstützung für Patientinnen und Patienten: leichte Sprache und Barrierefreiheit

Das Online-Angebot zur Meldung von Nebenwirkungen umfasst auch Informationen und Anleitungen in leicht verständlicher Sprache.

  • Es gibt spezielle Seiten in einfacher Sprache, die erklären, was eine Nebenwirkung ist, warum Meldungen wichtig sind und wie der Meldeprozess funktioniert.
  • Häufig gestellte Fragen (FAQ) werden in einem eigenen Bereich beantwortet und helfen, typische Unsicherheiten abzubauen, zum Beispiel zu Datenschutz oder zu der Frage, wer melden darf.
  • Als MFA können diese Materialien aktiv genutzt werden: etwa indem Links ausgedruckt, QR-Codes in der Praxis ausgehängt oder Patientinnen im Gespräch auf die leicht verständlichen Informationen hingewiesen werden.

Das Melden von Arzneimittelnebenwirkungen ist kein „bürokratischer Zusatzauftrag“, sondern ein wichtiger Bestandteil der Patienten- und Arzneimittelsicherheit – und als MFA seid ihr dabei einmal mehr eine tragende Säule im Gesundheitswesen. Dank zentralem Online-Portal, verständlichen Informationsseiten und klaren Formularen kann jede Praxis einen strukturierten Prozess etablieren, bei dem Beschwerden ernst genommen, Verdachtsfälle erkannt und gemeinsam mit dem Arzt fachgerecht gemeldet werden. Dies alles geschieht zum Wohle der Patienten und zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit.

Wie oft kommen bei euch Meldungen zu Arzneimittelnebenwirkungen vor? Wie läuft in eurer Praxis der Prozess ab? Ich bin gespannt, was ihr berichtet.

Viele Grüße

Eure Steffi

Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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