Für Pflegekräfte: Das ist neu im Jahr 2026
Pflegekräfte

Für Pflegekräfte: Das ist neu im Jahr 2026

Auf welche Änderungen sollten sich Pflegekräfte einstellen? Wir haben Ihnen die wichtigsten Neuerungen für 2026 zusammengestellt.

2026 werden im Bereich Pflege zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Pflegealltag für alle Beteiligten erleichtern und den Beruf von Pflegekräften stärken sollen.

BEEP-Gesetz – weniger Bürokratie, mehr Unterstützung

Das BEEP-Gesetz (Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege) soll helfen, vor allem in der häuslichen Pflege Bürokratie abzubauen, Pflegeprozesse zu vereinfachen und sowohl pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige und Pflegekräfte besser zu unterstützen. Die wichtigsten Neuerungen für Pflegekräfte sind: 

  • Prävention: Ambulante Pflegefachkräfte und Pflegeberatende sollen künftig eigenständig über Möglichkeiten zur Prävention informieren und Angebote empfehlen können (z. B. Kurse zu Ernährungsberatung, Sturzprophylaxe etc.). Die Angebote können zuhause erfolgen.
  • Pflegebegutachtung: Geplant ist, dass statt eines externen Gutachters Pflegefachpersonen eigenständig Pflegebegutachtungen durchführen und Pflegegrade feststellen können.
  • Empfehlung von Pflegehilfsmitteln: Pflegefachkräfte sollen Pflegehilfsmittel empfehlen und – je nachdem, wie die Richtlinien ausgearbeitet werden – auch verordnen können
  • Heilkundeausübung: Pflegefachpersonen sollen künftig bestimmte ärztliche Leistungen eigenverantwortlich und auf Basis einer pflegerischen Diagnosestellung erbringen können. Das betrifft aktuell die Bereiche Diabetes mellitus, chronische Wunden und Demenz.
  • Weniger Dokumentationspflichten für Pflegekräfte: Zusätzlich soll die weitere Digitalisierung den Zeitaufwand bei der Dokumentation verringern.
  • Geschäftsstelle zur Personal- und Organisationsentwicklung: Diese soll Pflegefachpersonen und Einrichtungen unterstützen, zum Beispiel bei der Pflegedokumentation, bei der Personal- und Organisationsentwicklung, bei der personenzentrierten Pflege oder der Pflegeprozessverantwortung.
  • Die Voraussetzungen für eine Zulassung als Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) werden vereinfacht. Außerdem gibt es einen Zuschuss: 40 Euro pro App sowie 30 Euro für ergänzende Unterstützungsleistungen wie Anleitung, Einrichtung, Begleitung bei der Nutzung (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst). Die DiPAs können als Erinnerungs-App, Dokumentationshilfe oder Kommunikations-Tool genutzt werden und so auch die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst unterstützen. 

Höhere Mindestlöhne für Pflegekräfte

Die neuen Mindestlöhne von Pflegekräften sollen dazu beitragen, die Pflegeberufe zu stärken, die Versorgungsqualität zu sichern und dem anhaltenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Bis Mitte 2027 steigen die Löhne in zwei Schritten um circa fünf Prozent (s. Tabelle)

Qualifikation Aktueller Mindestlohn Erhöhung zum 01.07.2026 Erhöhung zum 01.07.2027
Pflegehelfende Kräfte ohne Ausbildung 16,10 Euro 16,52 Euro 16,95 Euro
Qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro 17,80 Euro 18,26 Euro
examinierten Pflegefachkräfte 20,50 Euro 21,03 Euro 21,58 Euro
Die Autorin Michelle Eisenberg
Michelle Eisenberg, examinierte Pflegekraft

Michelle Eisenberg ist examinierte Pflegekraft mit der Zusatzqualifikation Praxisanleitung in der Pflege.
Sie hat sowohl in der ambulanten als auch stationären Pflege Erfahrung gesammelt.
Seit einiger Zeit arbeitet Frau Eisenberg im Kundenservice von Dr. Ausbüttel im Bereich Beratung.