„Pille danach“ in Apotheken stärker nachgefragt
Die „Pille danach“ wurde in Deutschland 2015 aus der Rezeptpflicht entlassen. Seitdem wird sie häufiger genutzt. Zuletzt waren es fast 900.000 Abgaben pro Jahr. Als PTA oder PKA sollten Sie sich daher mit diesem Thema auskennen.
Die Notfallverhütung mittels der „Pille danach“ gehört für viele Apotheken inzwischen zum festen Beratungsalltag. Nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) wurden in Deutschland in den Jahren 2023 bis 2025 etwa 900.000 Packungen jährlich abgegeben – die meisten davon rezeptfrei. 2015 waren es knapp über 660.000 Packungen.
Gleichzeitig zeigt sich ein gegenteiliger Trend bei anderen hormonellen Verhütungsmitteln: Deren Zahl ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich zurückgegangen. Wurden 2015 noch rund 17,9 Millionen Packungen abgegeben, waren es 2025 etwas mehr als 9,99 Millionen.
Tipps für die Beratung zur „Pille danach“
Apotheken sind generell verpflichtet, die „Pille danach“ abzugeben. Diese Abgabe erfolgt aber nicht „auf Vorrat“. Am besten ist es immer, wenn Sie die betroffene Frau direkt beraten und ihr das Präparat persönlich aushändigen. Mädchen unter 14 Jahren benötigen das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person.
Die Notfallverhütung sollte grundsätzlich möglichst früh nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr und rechtzeitig vor dem Eisprung erfolgen, da ihre Wirksamkeit mit zunehmendem zeitlichem Abstand abnimmt.
- Bei maximal 72 Stunden (drei Tage) Abstand können Sie sowohl Levonorgestrel als auch Ulipristalacetat abgeben.
- Liegt der ungeschützte Geschlechtsverkehr zwischen 72 und 120 Stunden zurück, kommt nur Ulipristalacetat infrage.
- Sind bereits mehr als 120 Stunden (fünf Tage) vergangen, geben Sie kein Notfall-Kontrazeptivum mehr ab, sondern empfehlen der Patientin, sich an eine Frauenärztin oder an einen Frauenarzt zu wenden.
Zu beachten ist dabei, dass beide Notfall-Wirkstoffe mit verschiedenen Medikamenten Wechselwirkungen eingehen können, die deren Wirkung abschwächen. Dazu gehören sogenannte CYP3A4-Induktoren wie beispielsweise Johanniskraut (Hypericin), Carbamazepin, Rifampicin und andere. Am besten erfragen Sie, welche Medikamente die Frau einnimmt, und prüfen zusätzlich die jeweiligen Produktinformationen.
Von Levonorgestrel kann in solchen Fällen die doppelte Dosis (zwei Tabletten auf einmal) eingenommen werden. Eine sicherere Alternative kann das Einsetzen einer Kupferspirale durch eine Gynäkologin beziehungsweise einen Gynäkologen sein.
Wichtig: Eine bereits bestehende Schwangerschaft wird durch die Notfallverhütung nicht abgebrochen. Zudem schützt die „Pille danach“ nicht vor sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres haben Frauen Anspruch auf eine Kostenerstattung ärztlich verordneter Verhütungsmittel durch die GKV. Besteht der Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung, bekommen auch ältere Patientinnen die Kosten für die „Pille danach“ erstattet, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Weitere Hinweise zur rezeptfreien Abgabe von oralen Notfallkontrazeptiva finden Sie hier.