Mehr Geld für Arztpraxen
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Mehr Geld für Arztpraxen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf neue Honorarsätze für die ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung geeinigt.

Der Orientierungswert (OW) steigt im kommenden Jahr um 2,8 Prozent. Das haben die Verhandlungspartner bekannt gegeben: Ab 2026 wird er bei 12,7404 Cent liegen. Aktuell sind es 12,3934 Cent. Im vergangenen Jahr war die Erhöhung mit 3,85 Prozent noch deutlich höher ausgefallen. Der OW bildet die Basis für die ärztlichen Honorare. 

Insgesamt dürften etwa 52 Milliarden Euro aus den Beiträgen der Versicherten in die ambulante Versorgung fließen. KBV und GKV-Spitzenverband äußerten sich zufrieden über den Kompromiss, dem lange Verhandlungen vorausgingen. Grundlage für die Erhöhung ist die Kostenentwicklung in den Praxen, wozu auch der Abschluss des MFA-Tarifvertrags zählt. 

Tipps für MFA 

Planen Sie zum Jahresende ein Update Ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) ein. Durch die Aktualisierung wird der neue Orientierungswert automatisch eingespielt und kann für die Abrechnung im nächsten berücksichtigt werden. 

Außerdem bedeutet die Honorarerhöhung, dass niedergelassene Ärzte und Ärztinnen einen größeren finanziellen Spielraum haben. Den können Sie nutzen, indem Sie um ein Budget für Fortbildungen bitten. Sobald diese erfolgreich absolviert wurden, sollte auch das Gehalt angepasst werden. Am besten klären Sie mit der ärztlichen Leitung, welche Weiterbildungen Ihren Neigungen entsprechen und gleichzeitig dem Bedarf der Praxis gerecht werden. 

Ein wichtiges Argument: Wenn Sie über zusätzliche Kompetenzen verfügen, können Sie die ärztliche Leitung stärker entlasten. Erkundigen Sie sich beispielsweise nach einer Qualifikation als Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) oder Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa). Hier finden Sie zudem MFA-Fortbildungen von Draco.

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.