Jetzt Nuvaxovid JN.1 bestellen – Comirnaty JN.1 läuft aus
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Jetzt Nuvaxovid JN.1 bestellen – Comirnaty JN.1 läuft aus

Ab Dezember dürfen Arztpraxen und Apotheken Comirnaty JN.1 nicht mehr verwenden. Stattdessen steht der neue proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid JN.1 als Fertigspritze bereit.

Alle Dosen des COVID-19-Impfstoffs Comirnaty JN.1 verlieren bis spätestens Ende November ihre Gültigkeit. Das Paul-Ehrlich-Institut informiert, dass Teams in Arztpraxen und Apotheken das Vakzin nach diesem Zeitpunkt nicht mehr einsetzen dürfen. Der Impfstoff Comirnaty JN.1 mit 30 Mikrogramm war seit Juli 2024 in der EU zugelassen und diente der Grundimmunisierung sowie Auffrischung ab einem Alter von zwölf Jahren. Ab dem 1. Dezember müssen Praxen und Apotheke eventuelle Restbestände fachgerecht entsorgen.

Für die weiteren Corona-Impfungen stehen Alternativen bereit. Der Comirnaty-Impfstoff, der an die Variante LP.8.1 angepasst wurde, bleibt für alle Altersgruppen verfügbar. Zusätzlich liefert das Paul-Ehrlich-Institut Mitte November den proteinbasierten Impfstoff Nuvaxovid JN.1 aus. Dieser richtet sich ebenfalls gegen die Omikron-Subvariante JN.1. Neu ist, dass das Präparat erstmals als gebrauchsfertige Fertigspritze ohne Nadel zur Verfügung steht, die jeweils 0,5 Milliliter pro Dosis enthält.

Bestellung und Abrechnung von Nuvaxovid JN.1

Nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) können Arztpraxen Nuvaxovid JN.1 ab der Kalenderwoche vom 17. November erhalten. Die Bestellung muss bis spätestens 11. November, 12 Uhr, erfolgen. Auf dem Rezept muss die gewünschte Zahl der Spritzen und der vollständige Name des Impfstoffs stehen: „Nuvaxovid JN.1 Injektionsdispersion in einer Fertigspritze“. Als Kostenträger gilt das Bundesamt für Soziale Sicherung mit dem Kennzeichen 103609999. Der Bund übernimmt die Kosten unabhängig davon, ob die Patientinnen und Patienten gesetzlich oder privat versichert sind.

Die Abrechnung der Impfungen erfolgt mit der Pseudoziffer 88346, ergänzt um die entsprechenden Suffixe (A, B, R, V, W, X). Für gesetzlich Versicherte richtet sich der Anspruch auf Schutzimpfungen nach den Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie, die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beruht. Die STIKO rät Personen mit entsprechender Indikation zu einer jährlichen COVID-19-Impfung mit aktuellen mRNA- oder proteinbasierten Impfstoffen gemäß den WHO-Empfehlungen. Diese sehen für die Saison 2025/2026 Varianten wie JN.1, KP.2 oder LP.8.1 vor, bevorzugt im Herbst.

Hier finden Sie Informationen über die aktuelle STIKO-Empfehlung.

COVID-19- und Influenza-Impfungen können laut STIKO gleichzeitig erfolgen Zu RSV-Impfungen sollte ein zweiwöchiger zeitlicher Abstand eingehalten werden, ebenso zu allen Lebendimpfstoffen vor oder nach einer Corona-Impfung. Andere Impfstoff-Kombinationen sind ebenfalls möglich.

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Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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