Jetzt auch elektronische Arztbriefe digital versenden – mit KIM
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Jetzt auch elektronische Arztbriefe digital versenden – mit KIM

Viele Praxen nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung noch nicht aus. Sie sind zwar größtenteils mit KIM-Diensten ausgestattet, verschicken viele Dokumente aber immer noch per Post. Als MFA sollten Sie auch den elektronischen Versand von Arztbriefen kennen.

Die Abkürzung KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Für diese Kommunikation wurde speziell ein Dienst für Gesundheitsberufe entwickelt, damit innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) Nachrichten und Dateien sicher und verschlüsselt ausgetauscht werden können – KIM ist Nachfolger der Kommunikation für Leistungserbringer (KOM-LE). 
 

Wer ist mit KIM ausgestattet?

KIM ist mittlerweile für alle Arztpraxen Pflicht – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) werden damit an die Krankenkassen übermittelt. Die Software hat aber ein weitaus größeres Potenzial: Alle Nutzer und Nutzerinnen, die über eine eigene KIM-Adresse verfügen, können Daten untereinander austauschen. Das betrifft also nicht nur Arztpraxen, sondern auch Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Kassenärztliche Vereinigungen und natürlich die Krankenkassen. 

Zwar ist KIM noch nicht flächendeckend vorhanden, aber bereits gut verbreitet: In etwa 90 Prozent der Hausarztpraxen gehört KIM zum Alltag. Nur bei einem kleinen Teil gibt es noch technische Probleme. Bei den allgemeinfachärztlichen Praxen sind etwa 85 Prozent an einen KIM-Dienst angeschlossen. Bei den fachärztlichen Praxen sind es immerhin noch 65 Prozent, Tendenz steigend. 
 

Wie kann KIM die Kommunikation erleichtern? 

Im Prinzip lassen sich mit KIM alle Dokumente sicher an Kollegen und Kolleginnen versenden, also beispielsweise Untersuchungsergebnisse, Befunde oder Laborberichte. Das spart einerseits Porto, Papier und Energie für den Transport der Briefe und trägt so zur Nachhaltigkeit in der Arztpraxis bei. Andererseits ist ein elektronischer Arztbrief mit KIM innerhalb weniger Sekunden übermittelt und kann gegebenenfalls sogar kurzfristig nachgefordert werden.
 

Ist KIM für elektronische Arztbriefe kompliziert? 

Wenn der Dienst bereits grundsätzlich installiert ist, sollten Sie im Team darüber sprechen, ob Sie ihn aktiv für elektronische Arztbriefe nutzen möchten. Dafür macht beispielsweise eine kurze E-Mail-Abfrage bei Kollegen und Kolleginnen aus Praxen Sinn, mit denen Sie eng zusammenarbeiten: Wer hat KIM installiert und wäre bereit, Unterlagen künftig elektronisch auszutauschen? 

Im nächsten Schritt müssten Sie mit dem Anbieter Ihrer Praxisverwaltungssoftware klären, ob KIM für elektronische Arztbriefe extra freigeschaltet werden muss oder direkt genutzt werden kann. Der Rest ist leicht: 

  • Der Arzt oder die Ärztin versieht den Arztbrief mit einer elektronischen Signatur (QES) – genau wie bei der eAU. Für die QES wird ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) benötigt.  
  • Dann können Sie die Unterlagen per KIM verschicken, ähnlich wie bei einer E-Mail. 
  • Das System verschlüsselt die Daten automatisch. Umgekehrt werden sie auch automatisch entschlüsselt, wenn Sie ihrerseits Unterlagen empfangen.  
     

Praxen ohne Anschluss an KIM 

Wenn KIM noch nicht installiert ist, muss zunächst ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur erfolgen. Außerdem muss der Arzt oder die Ärztin einen Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter abschließen. Eine Option bietet die KBV mit einer speziellen Software.
 

Förderung für elektronische Arztbriefe 

Die Digitalisierung der Praxen wird gefördert (TI-Finanzierungsvereinbarung). Jede Praxis erhält einmalig 200 Euro für die Einrichtung des Dienstes sowie 23,40 Euro pro Quartal, um die laufenden Kosten zu decken. Das Versenden und Empfangen von eArztbriefen wird mit 0,28 Euro beziehungsweise 0,27 Euro je Brief gefördert. Dafür gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Bis zum 30. Juni 2023 kommen 11,49 Cent pro Brief hinzu (ohne Höchstwert), da jeder Brief mit einem Punkt über die Gebührenordnungsposition 01660 des EBM abgerechnet wird.

Jetzt auch elektronische Arztbriefe digital versenden – mit KIM
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.