Neue Regeln für Cannabis-Verordnung: Das ist jetzt wichtig
KBV und GKV haben sich auf neue Regeln für die Cannabis-Verordnung geeinigt. Hieraus ergeben sich grundlegende Änderungen – vor allem für Blüten und Fertigarzneimittel.
Das Wichtigste vorab: Seit dem 30. Juli 2026 dürfen Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Für andere Cannabis-Arzneimittel ist die Kostenübernahme unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich.
Therapiestart immer mit Fertigarzneimitteln
Allerdings sind die Regeln für die erstmalige Cannabis-Verordnung strenger geworden: Bevor Ärztinnen und Ärzte Cannabis-Rezepturen beziehungsweise Extrakte verordnen, müssen die Patientinnen und Patienten zunächst für sechs Monate ein zugelassenes Cannabis-Fertigarzneimittel ausprobieren. Das gilt auch dann, wenn das Medikament nicht für die betreffende Erkrankung zugelassen ist.
Falls Patientinnen oder Patienten die Therapie mit dem Fertigarzneimittel nicht vertragen oder falls die Behandlung unwirksam ist, können sie innerhalb des Testzeitraums von sechs Monaten auf einen Cannabis-Extrakt oder ein anderes cannabishaltiges Arzneimittel wechseln. Sie müssen nicht auf ein zweites Fertigarzneimittel umstellen. Die neuen Regelungen zu den Fertigarzneimitteln gelten unter Vorbehalt, da das Bundesgesundheitsministerium noch zustimmen muss.
Bestehende Behandlungen prüfen
Menschen, die bereits Cannabis-Extrakte oder Rezepturen erhalten, haben weiterhin Anspruch auf die Behandlung. Anders sieht es bei Cannabisblüten aus: Die Arztpraxen müssen auf ein anderes Cannabis-Arzneimittel umstellen. Wenn eine Genehmigung der Krankenkasse nötig ist, muss sie für die neue Verordnung erneut beantragt werden.
Das ist jetzt für Sie als MFA wichtig
Klären Sie als MFA mit der Praxisleitung, ob bei Patientinnen und Patienten, die bisher mit Cannabisblüten behandelt wurden, ein Termin zur Therapieumstellung erforderlich ist und vereinbaren Sie gegebenenfalls proaktiv entsprechende Termine. Halten Sie die Unterlagen zur bisherigen Behandlung, Wirkung und Verträglichkeit bereit. Auch bei Verordnungen ohne vorherige Genehmigung empfiehlt sich eine getrennte, nachvollziehbare Dokumentation.
Beratung in der Apotheke vorbereiten
Für PTA/PKA ist vor allem die Beratung wichtig: Weisen Sie Patientinnen und Patienten darauf hin, dass Cannabisblüten nicht mehr per Rezept verordnet werden dürfen und informieren Sie über mögliche Alternativen. Klären Sie bei Rezepturen, Extrakten und Fertigarzneimitteln rechtzeitig Verfügbarkeit, Lieferzeit und mögliche Rückfragen mit der Arztpraxis.
Empfehlung für Arztpraxis und Apothekenteams: Identifizieren Sie frühzeitig Patientinnen und Patienten mit einer Blütenverordnung, um notwendige Umstellungen zügig abzustimmen und umzusetzen – und dokumentieren Sie die Therapieumstellungen.