Jede fünfte Praxis noch ohne ePA-Modul
Ab Oktober wird die elektronische Patientenakte (ePA) Pflicht. Doch jede fünfte Arztpraxis ist technisch nicht startklar, weil die Technik fehlt – Sanktionen drohen.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) hat bislang auf freiwilliger Basis stattgefunden. Am 1. Oktober müssen jedoch alle Praxen in der Lage sein, die ePA zu befüllen und zu nutzen. Funktionieren wird das nicht, denn es fehlen zum Teil die technischen Voraussetzungen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben aktuell rund 80 Prozent der ärztlichen Praxen ein ePA-Modul im Praxisverwaltungssystem (PVS) installiert. Das heißt: Etwa jede fünfte Praxis kann damit noch nicht arbeiten.
Die Schuld liegt in der Regel bei den Software-Herstellern. Laut KBV haben viele Anbieter die entsprechenden Nachrüstungen erst für das vierte Quartal angekündigt, einige nennen noch gar keinen Termin. Praxen, die weiter ohne Modul arbeiten, riskieren jedoch Kürzungen bei den Pauschalen für die Telematikinfrastruktur (TI). Ab 2026 sollen sie sogar komplett von der Abrechnung ausgeschlossen werden, wenn zertifizierte Software fehlt. Die KBV fordert, die Kürzungen auszusetzen, da die Schuld nicht bei den Ärzten und Ärztinnen liege.
Hintergrund zum Roll-out der ePA
Nach Zahlen der Digitalagentur gematik sind derzeit etwa 58.000 von gut 98.500 Arztpraxen an die ePA angeschlossen. Zusätzlich beteiligen sich aktuell knapp 20.000 Zahnarztpraxen, 6.500 Apotheken und 727 Kliniken. Pro Woche kommen inzwischen fast zwei Millionen Dokumente hinzu.
Bei Krankenhäusern verzögert sich jedoch die flächendeckende Einführung. Laut Umfragen rechnet mehr als die Hälfte der Kliniken damit, die ePA erst im Laufe des nächsten Jahres voll nutzen zu können. Für Praxisteams ist das ein großer Nachteil, da vor allem der digitale Austausch von Entlassbriefen zu schnelleren Informationen führt. Von der ePA erwarten Fachleute, dass sie in dieser Hinsicht die Effizienz und die Versorgungssicherheit verbessert. Aktuell gehen immer noch zahlreiche Entlassbriefe über Faxgeräte ein.
Tipps für MFA
Falls Sie noch keine Mitteilung von Ihrem Software-Anbieter über das ePA-Modul erhalten haben, lohnt sich eine aktive Anfrage. Besprechen Sie das Vorgehen mit der ärztlichen Leitung. Sollte es häufiger Probleme mit Aktualisierungen geben, kann sich sogar der Wechsel zu einem alternativen Anbieter lohnen.