Infos zur Heilmittelverordnung in der Arztpraxis
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihr Serviceheft zur Heilmittelverordnung überarbeitet. Als MFA können Sie es jetzt kostenlos herunterladen.
Die KBV will mit ihren Serviceheften vor allem Sie als MFA im Arbeitsalltag unterstützen und hat aktuell eine neue Version der Broschüre zur Heilmittelverordnung herausgebraucht. Relevant ist sie für alle Praxen, in denen Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie verschrieben werden.
Unter anderem wurde die Möglichkeit zur Blankoverordnung neu integriert, die es seit 2024 für ausgewählte Diagnosen gilt. Dabei verschreiben Ärztinnen, Ärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein Heilmittel, und im Anschluss bestimmen Therapeutinnen und Therapeuten eigenständig Umfang, Dauer und Frequenz der Behandlung und tragen auch die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit.
Praktische Tipps
Die erste Ausgabe des Serviceheftes zur Heilmittelverordnung ist 2021 im Zuge der Reform der Heilmittel-Richtlinie erschienen. Damals hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unter anderem die orientierende Behandlungsmenge eingeführt und den Heilmittelkatalog neu strukturiert. Das überarbeitete Serviceheft setzt stark auf Fallbeispiele, die Abläufe in typischen Situationen aufgreifen, etwa Ergotherapie im Zusammenhang mit ADHS oder podologische Behandlung infolge neurologischer Fehlbildungen.
Zusätzlich finden Sie als MFA in der 28 Seiten langen Broschüre Informationen über Fortbildungsmöglichkeiten und weiterführende Online-Informationen. Sie können die Druckversion kostenlos für die Verwendung in der Praxis bestellen oder als PDF downloaden.
Im Bereich PraxisWissen finden Sie zudem Servicehefte zu weiteren Themen wie elektronische Patientenakte (ePA), häusliche Krankenpflege oder Demenz.