Die telefonische Krankschreibung kehrt zurück

Die telefonische Krankschreibung kehrt zurück

Ab Herbst werden die Arztpraxen entlastet. Denn die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wird nun dauerhaft eingeführt. Sie gilt aber nur in bestimmten Fällen.

Ursprünglich war die telefonische Krankschreibung beziehungsweise Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) während der Corona-Pandemie eingeführt worden, um die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 zu senken. Ende März 2023 lief die Regelung nach mehrmaliger Verlängerung endgültig aus – zum Leidwesen der Arztpraxen. Sie hatten diese Option als große Entlastung wahrgenommen. Jetzt hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung beschlossen: Die Telefon-AU soll dauerhaft eingeführt werden. Der genaue Termin steht allerdings noch nicht fest.

G-BA erarbeitet Richtlinie

Alle Patienten und Patientinnen ohne schwere Symptome dürfen künftig von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Das heißt, die telefonische Krankschreibung wird faktisch erweitert – während der Corona-Pandemie war sie auf Atemwegserkrankungen beschränkt. Wie zuvor müssen die Betroffenen in der Arztpraxis aber durch vorangegangene Behandlungen bekannt sein.

Die Telefon-AU ist als Ergänzung gedacht. Ein persönlicher Besuch in der Praxis oder eine Diagnose per Videosprechstunde sollen weiterhin Vorrang haben. Der G-BA erarbeitet aktuell eine detaillierte Richtlinie.

Ersteinschätzung durch MFA

Sobald die Richtlinie vorliegt, sollten Sie im Team besprechen, wie Sie Ihre Abläufe anpassen. Denn bei der Terminvergabe fällt Ihnen als MFA die Aufgabe zu, die verschiedenen Möglichkeiten mit den Patienten und Patientinnen durchzugehen. Wird der Wunsch nach einem Telefontermin geäußert, sollten Sie die Symptome abfragen. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, vorher gemeinsam mit dem Arzt oder der Ärztin einen Kriterienkatalog zu erarbeiten – in welchen Fällen können Sie direkt einen Telefontermin vergeben und wann sollten Sie vorab Rücksprache halten? Die Entscheidung, ob eine Krankschreibung per Telefon erfolgen kann oder eine weitere Untersuchung – per Video oder persönlich – nötig ist, trifft dann der Arzt oder die Ärztin während des Telefontermins.

Die telefonische Krankschreibung kehrt zurück

Siehe auch:

Elektronische AU