Behandlungsakte: Klarstellung der Rechtslage
Ein neues Gesetz stärkt die Rechte von Patientinnen und Patienten. Das hat im Praxisalltag auch Konsequenzen für Sie als MFA.
Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das Patientinnen und Patienten den kostenfreien Zugang zu ihrer vollständigen Behandlungsakte garantiert. Mit dem „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ will das Parlament die Transparenz im Gesundheitswesen stärken sowie das Vertrauen zwischen dem medizinischen Personal und den Behandelten fördern.
Das bedeuten die neuen Regelungen im Detail
Künftig dürfen Kliniken und Arztpraxen für die Herausgabe einer Kopie der Behandlungsdokumentation kein Entgelt mehr verlangen. Patientinnen und Patienten können die Unterlagen sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form anfordern. Ziel ist, dass sie unkompliziert einen besseren Überblick über Diagnosen, Therapien und Untersuchungsergebnisse erhalten. Die neue Regel erleichtert außerdem den Wechsel zwischen Praxen oder Kliniken. Denn dank der transparenten Behandlungsdokumentation kann die Versorgung kontinuierlich fortgesetzt werden.
Die Herausgabe der Behandlungsakte darf lediglich in Ausnahmefällen verweigert werden. Als Beispiele dienen bestimmte psychische Erkrankungen, bei denen die Einsicht in die ärztlichen Informationen eine Belastung für die Betroffenen darstellen könnte. Unbedingt gilt: Das Praxisteam muss eine medizinische Begründung vorlegen, wenn die Akte nicht ausgehändigt wird.
Mit der Neuregelung reagiert der Gesetzgeber auf die Tendenz zu mehr Transparenz und Selbstbestimmung im Gesundheitswesen. Wer seine Gesundheitsdaten kennt, kann gezielter mitentscheiden, Fragen stellen und Behandlungsprozesse aktiv mitgestalten. Anders gesagt: Das neue Gesetz unterstützt mündige Patienten und Patientinnen.
Tipps für MFA
Viele Praxisteams müssen ihre Abläufe anpassen, um die neuen Anforderungen fristgerecht umsetzen zu können. Das gilt insbesondere für das Thema Datenschutz. Denn ausgedruckte Behandlungsakten dürfen beispielsweise nicht offen abgelegt werden. Auch das Einhalten von Sicherheitsabständen zu anderen Patienten und Patientinnen gewinnt an Bedeutung. Sprechen Sie das Thema unbedingt im nächsten Team-Meeting an.