Aktueller Hinweis: Arzneimittelfälschungen im Urlaub
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass in manchen Ländern mehr als jedes zehnte Medikament gefälscht ist oder nicht den deutschen Qualitätsstandards entspricht. Was heißt das für die Beratung in der Apotheke? Und was sollten MFA wissen?
Plötzlich fällt auf, dass in der Reiseapotheke die Tabletten gegen Durchfall fehlen oder der Vorrat an Insulin nicht für den Urlaub reicht. Im europäischen Ausland ist das in der Regel zwar ärgerlich, aber kein großes Problem. Innerhalb der EU gelten strengen Richtlinie, die auch überwacht werden. Gegebenenfalls müssen Reisende eine ärztliche Praxis im entsprechenden Land aufsuchen, um sich eine Verordnung ausstellen zu lassen – bei Bedarf kann das Team Rücksprache mit den Kolleginnen und Kollegen in Deutschland halten.
Schwieriger gestaltet sich die Situation in Ländern, wo die Einkommen deutlich niedriger sind als bei uns, etwa in Südostasien oder in Afrika. Dort entdeckt die WHO besonders häufig minderwertige Präparate – die aktuellen Schätzungen liegen bei zehn Prozent.
Medikamente ohne Wirkung
Betreffen kann das im Prinzip alle Arten von Medikamenten. Laut dem Centrum für Reisemedizin (CRM) besteht die größte Gefahr dabei nicht in möglichen Verunreinigungen, sondern in der oftmals schlechten Qualität oder unzureichenden Menge der Wirkstoffe. Anders gesagt: Die Tabletten erfüllen nicht ihren Zweck. Beispielsweise bei Blutdrucksenkern, Insulin oder bestimmten Psychopharmaka kann das schon für einen kurzen Reisezeitraum erhebliche Auswirkungen haben. Wenn es um Antibiotika geht, steigt zudem das Risiko, dass sich Resistenzen entwickeln.
Tipps für PTA, PKA und MFA
Grundsätzlich sollten Sie Patientinnen und Patienten auf dieses Thema hinweisen und gegebenenfalls gemeinsam die Reiseapotheke durchgehen. Sprechen Sie die Problematik aktiv an, wenn eine geplante Fernreise erwähnt wird.
Sollte im Ausland doch etwas fehlen oder eine Tasche gestohlen werden, helfen diese Tipps, die Sie vor allem an Personen mit chronischen Erkrankungen weitergeben sollten:
Arzneimittel nur in lizenzierten Apotheken oder Gesundheitseinrichtungen kaufen
nach Möglichkeit geschlossene Verpackungen erstehen
die Verpackungen prüfen auf: Beschädigungen, Rechtschreibfehler auf der Packung, fehlende Beipackzettel oder unvollständige Herstellerangaben
Zudem gilt: Hustensäfte und Ähnliches für Kinder sind tabu, da es in der Vergangenheit bereits zu Vergiftungen gekommen ist.
Vermeintliche Schnäppchen
Gegebenenfalls können Sie bei dieser Gelegenheit auch erläutern, dass Internetangebote gefragter Produkte für Selbstzahler, etwa zur Raucherentwöhnung, oftmals ebenfalls gefälscht sind. Auf keinen Fall sollten verordnungspflichtige Medikamente über dubiose Quellen bezogen werden (etwa Beruhigungsmittel oder Tabletten gegen Erektionsstörungen). Auch hier stimmt vielfach der enthaltene Wirkstoff nicht mit den Angaben auf der Verpackung überein.