Impfungen für MFA: Pflicht und Kür
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Impfungen für MFA: Pflicht und Kür

Hand aufs Herz: Wisst ihr, wann eure letzte Tetanus-Auffrischung war? Und wie hoch euer Anti-HBs-Titer ist? In vielen Praxen liegt der Impfpass irgendwo in der Personalakte – einmal bei der Einstellung kurz angeschaut und seitdem ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt. Als MFA nehmen wir aber täglich Blut ab, versorgen Wunden und sind in direktem Kontakt mit hustenden Patientinnen und Patienten. Unser Impfschutz ist kein Papierkram, sondern ganz konkreter Arbeitsschutz und in Teilen sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die Pflicht ist dabei schnell erklärt. Die Kür – das Thema so zu organisieren, dass nichts durchrutscht – ist das, was im Praxisalltag meistens hakt.

Ich möchte euch in diesem Beitrag eine Übersicht geben, woran ihr als MFA beim Thema Impfungen unbedingt denken solltet:

  • Welche Impfungen braucht ihr eigentlich immer – und welche nur bei bestimmten Tätigkeiten?
  • Welche drei Ebenen (Gesetz, Arbeitsmedizin, STIKO) werden gerne mal verwechselt?
  • Die zehn häufigsten Fehler rund um den Impfstatus im Praxisteam.
  • Konkrete Vorschläge, wie ihr diese Fehler abstellen könnt.
  • Wer ist rechtlich verantwortlich? Kleiner Spoiler: wir MFA nicht!

Die Pflicht: Welche Impfungen muss man als MFA haben?

Der Begriff „Impfpflicht“ ist in Arztpraxen erstaunlich unscharf. Sauber getrennt gibt es drei Ebenen – und genau ihre Verwechslung sorgt für die meisten Missverständnisse:

1. Die echte gesetzliche Nachweispflicht: Masern. Seit dem Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 8 ff. IfSG) müssen alle nach dem 31.12.1970 Geborenen, die in Einrichtungen der medizinischen Versorgung tätig sind, einen Nachweis erbringen: zwei Masernimpfungen, eine nachgewiesene Immunität (Titer) oder eine ärztliche Kontraindikationsbescheinigung. Das gilt für MFA, Auszubildende, Aushilfen und auch für Reinigungskräfte oder Praktikanten – überall dort, wo Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material möglich ist. Ohne Nachweis darf die Praxisleitung die Tätigkeit nicht zulassen und muss das Gesundheitsamt informieren.

2. Das arbeitsmedizinische Impfangebot. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (BioStoffV, ArbMedVV, TRBA 250) und daraus die arbeitsmedizinische Vorsorge ableiten. Bei regelmäßigem Kontakt zu Blut, Sekreten oder Verletzungsgefahr durch Nadeln ist in der Regel Pflichtvorsorge fällig – vor Beginn der Tätigkeit und danach in festen Abständen (typischerweise alle drei Jahre). Wichtig: Eure Teilnahme am Vorsorgetermin ist Pflicht, nicht aber die Impfung selbst. Die Impfung wird angeboten, die Entscheidung bleibt bei euch. Die Kosten trägt in jedem Fall der Arbeitgeber.

3. Die STIKO-Empfehlungen für berufliche Indikation. Sie sind rechtlich keine Pflicht, bilden aber die Grundlage dafür, was überhaupt angeboten wird und was sich in der Praxis als Standard weitgehend etabliert hat. 

Praktisch relevant für MFA in der Arztpraxis sind damit:

  • Hepatitis B – die Kernimpfung. Nach der Grundimmunisierung sollte der Anti-HBs-Titer bestimmt werden. Ab 100 IE/l gilt der Schutz als ausreichend; bei niedrigeren Werten sind weitere Impfungen nötig. Diesen Wert solltet ihr als MFA in jedem Fall kennen – er entscheidet nach einer Nadelstichverletzung darüber, was sofort passieren muss!
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR) – zwei Impfungen für alle nach 1970 Geborenen, Masern gesetzlich nachweispflichtig.
  • Varizellen (Windpocken) – bei fehlender Immunität, besonders relevant bei Kontakt zu Schwangeren und Immunsupprimierten.
  • Pertussis (Keuchhusten) – alle zehn Jahre, meist als Tdap-Kombination mit Tetanus und Diphtherie.
  • Tetanus und Diphtherie – Auffrischung alle zehn Jahre, ohnehin Standard mit Pertussis.
  • Influenza – jährlich, jeweils vor der Saison aufgrund des direkten Patientenkontakts klar empfohlen.
  • COVID-19 – gemäß aktueller STIKO-Empfehlung für medizinisches Personal.

Je nach Tätigkeit kommt mehr dazu: Hepatitis A (z. B. bei Kontakt mit Stuhl, in der Pädiatrie), Poliomyelitis, Meningokokken (Labortätigkeiten), Tollwut oder FSME (die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis). Was für eure Praxis konkret gilt, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung – die Impfpläne des RKI zur beruflichen Indikation und der Impfplan „Medizinisches Personal“ der Impfakademie sind dafür eine gute Arbeitsgrundlage. Ich verlinke euch den Plan am Ende des Beitrags.

Die Kür: zehn typische Fehler – und wie ihr sie abstellt

Hier wird es spannend, denn genau an dieser Stelle scheitert es in der Praxis. Die gute Nachricht: Jeder dieser Fehler lässt sich mit wenig Aufwand dauerhaft abstellen.

  • Der Impfpass wird nur bei Einstellung geprüft. 

    Plant einmal jährlich einen festen Termin in euren Praxiskalender, am besten gekoppelt an die jährliche Unterweisung oder die Grippeimpfaktion im Herbst.

  • Der Masernnachweis fehlt oder ist unvollständig. 

    Kopie des Nachweises zur Personalakte, Prüfung als Pflichtfeld beim Onboarding. Zwei Impfungen dokumentiert? Oder Titer? Sonst nachimpfen lassen.

  • Der Hepatitis-B-Titer ist nicht bekannt. 

    Nach Grundimmunisierung Titer bestimmen und mit Datum notieren. „Irgendwann als Azubi geimpft“ reicht natürlich nicht.

  • Auffrischimpfungen werden vergessen. 

    Setzt euch eine Wiedervorlage im Praxisverwaltungssystem oder im Teamkalender – mit Erinnerung drei Monate vorher.

  • Neue MFA, Azubis und Aushilfen fallen durchs Raster. 

    Impfstatus als fester Punkt auf die Onboarding-Checkliste, verbindlich vor dem ersten Patientenkontakt. Auch bei Kurzeinsätzen und Praktika.

  • Impfungen werden nicht sauber dokumentiert. 

    Impfung, Datum, Chargennummer gehören in den Impfpass; die Vorsorgebescheinigung nach § 6 ArbMedVV kommt in die Vorsorgekartei.

  • Die Zuständigkeit ist unklar. 

    Benennt eine Person (z. B. Hygienebeauftragte oder QMB) und haltet die Aufgabe schriftlich fest. „Macht irgendwer“ das wissen wir alle, was das heißt: macht niemand.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge wird nicht regelmäßig organisiert. 

    Betriebsärztliche Betreuung fest terminieren, Wiedervorlage nach drei Jahren direkt anlegen.

  • Der Impfstatus wird erst nach einer Exposition geprüft. 

    Der Klassiker – und die teuerste Variante: für den Geldbeutel des Arbeitgebers und für euer eigenes Nervenkostüm. Nach einer Nadelstichverletzung ist keine Zeit, den Impfpass erst suchen zu müssen. Vorher alles klären, nicht nachher.

  • STIKO-Empfehlung, Nachweispflicht und Impfangebot werden verwechselt. 

    Einmal im Team sauber trennen (siehe oben) – das nimmt viel Diskussion aus dem Thema.

Mein Praxis-Tipp: die Impf-Matrix

Bewährt hat sich eine schlichte Tabelle: Beschäftigte in den Zeilen, relevante Impfungen in den Spalten, in den Feldern jeweils Datum und Fälligkeit. Auf einen Blick ist sichtbar, was fehlt. Datenschutzkonform bleibt es, wenn ihr nur Status und Fälligkeit erfasst, keine Diagnosen – und die Übersicht verschlossen aufbewahrt. Ergänzt das um eine Onboarding-Checkliste und einen jährlichen Kontrolltermin, und das Thema ist im Grunde fast schon ein Selbstläufer.

Wer ist eigentlich verantwortlich?

Rechtlich eindeutig: der Arbeitgeber. Die Praxisleitung muss die Gefährdungsbeurteilung erstellen, die Vorsorge organisieren, das Impfangebot machen, die Kosten tragen und die Masernnachweise kontrollieren. Wir als MFA bringen unseren Impfpass mit – und dürfen aktiv einfordern, dass das Thema organisiert wird.

Einmal aufsetzen, danach dauerhaft sicher

Impfschutz im Praxisteam ist kein Projekt, sondern ein Prozess: einmal sauber erfassen, Zuständigkeit benennen, Wiedervorlagen setzen – und beim Onboarding nie wieder vergessen. Der Aufwand ist überschaubar, der Gewinn groß.

Ihr wollt tiefer einsteigen?

Die Fortbildung Fachkraft für Impfmanagement/Impfassistenz macht euch fit für das gesamte Impfmanagement in der Praxis – vom Impfstoff bis zur Dokumentation. Hier der Link: Fachkraft für Impfmanagement/Impfassistenz

Hier habe ich noch ein paar Leseempfehlungen für euch zum Thema:

Wie ist das bei euch geregelt? Habt ihr eine feste Zuständigkeit und eine Übersicht über den Impfstatus im Team – oder liegen die Impfpässe eher „irgendwo“? Ich freue mich wie immer auf eure Erfahrungen aus dem Praxisalltag!

Viele Grüße 

Eure Steffi

Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis, anschließend 5 Jahre im Praxisalltag als MFA tätig. Seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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