Als MFA schwanger: Was darf ich in der Praxis noch tun?
Praxisalltag & Trends, Selbstfürsorge

Als MFA schwanger: Was darf ich in der Praxis noch tun?

Der Streifen ist positiv, die Freude groß – und ungefähr zwei Minuten später kommt der Gedanke: „Und was darf ich jetzt eigentlich noch in der Praxis machen?“ Diese Frage kommt von schwangeren Kolleginnen recht häufig auf. Meistens schwingen zwei Sorgen mit: Bleibt am Ende nur noch Rezeption und Bildschirm? Und wie vermeide ich gefährliche Tätigkeiten für das Baby?

Die ehrliche Antwort: Einiges fällt tatsächlich weg – eben aus Schutz für das Baby. Aber deutlich weniger, als die meisten befürchten. Mit ein bisschen Planung bleibt der Arbeitstag auch in der Schwangerschaft abwechslungsreich. 

Über folgende Themen gebe ich euch in diesem Beitrag Antworten und Einblicke: 

  • Warum als Erstes die Gefährdungsbeurteilung ansteht
  • Welche Tätigkeiten für schwangere MFA wegfallen
  • Welche Tätigkeiten für schwangere MFA in der Praxis noch machbar sind
  • Wie ihr Abwechslung in den Einsatzplan bekommt
  • Warum eine Schwangerschaft auch fürs Team etwas Gutes ist

Erst die Gefährdungsbeurteilung, dann der Einsatzplan

Sobald ihr eure Schwangerschaft meldet, ist die Praxisleitung am Zug: Sie muss die Gefährdungsbeurteilung für euren Arbeitsplatz aktualisieren und daraus ableiten, welche Schutzmaßnahmen nötig sind. Erst danach wird geplant, was ihr konkret übernehmt. Nicht umgekehrt – und schon gar nicht nach Bauchgefühl.

Wichtig zu wissen: Ein Beschäftigungsverbot ist die letzte Stufe, nicht die erste. Zuerst muss geprüft werden, ob sich der Arbeitsplatz so umgestalten lässt, dass ihr sicher weiterarbeiten könnt. Nur wenn das nicht gelingt, kommt ein teilweises oder vollständiges betriebliches Beschäftigungsverbot in Betracht.

Was schwangere MFA nicht mehr dürfen

Diese Tätigkeiten sind während Schwangerschaft und Stillzeit tabu, weil sie eine unverantwortbare Gefährdung darstellen (§§ 11, 12 MuSchG):

  • Tätigkeiten mit relevantem Infektionsrisiko und Kontakt zu infektiösem Material
  • Blutabnahmen, Injektionen, Impfungen, Verbandwechsel – alles mit Stichverletzungsrisiko
  • Umgang mit stechenden, schneidenden oder blutkontaminierten Instrumenten
  • Kontakt zu Patienten mit bestimmten Infektionskrankheiten (z. B. Tuberkulose – auch bei Verdacht, MRSA, HIV)
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, z. B. bestimmte Desinfektions- und Laborchemikalien
  • Röntgen und ionisierende Strahlung ohne sicheren Schutz
  • Körperlich belastende Arbeit: regelmäßiges Heben über 5 kg, gelegentlich über 10 kg, Umlagern und Stützen von Patienten, häufiges Bücken, Hocken oder Strecken
  • Alleinarbeit ohne schnell erreichbare Hilfe
  • Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr, Sonn- und Feiertagsarbeit, mehr als 8,5 Stunden täglich – und keine Arbeit ohne die Möglichkeit, sich jederzeit hinzusetzen oder notfalls auch mal hinzulegen

Die vollständige rechtliche Einordnung – inklusive Schutzfristen, Beschäftigungsverbot und Kündigungsschutz – habe ich euch am Ende des Beitrags verlinkt.

Gegenfrage: Was darf ich denn dann eigentlich noch?

„Was darf ich als schwangere MFA noch?“, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern nur für euren konkreten Arbeitsplatz. Genau dafür ist die Gefährdungsbeurteilung da. 

Ziemlich viel, ehrlich gesagt. Wenn man sich die Liste oben anschaut, fällt vor allem eines weg: alles, was mit Nadeln, Blut und Infektionsrisiko zu tun hat. Der ganze Rest des MFA-Berufs bleibt – und das ist ein großer Teil.

Diagnostik ohne Stichrisiko

  • EKG schreiben und Langzeit-EKG anlegen
  • Blutdruck- und Langzeit-Blutdruckmessung
  • Lungenfunktion, Spirometrie
  • Sehtest, Hörtest, Pulsoxymetrie
  • Gewicht, Größe, Anamnesebögen
  • Urinstreifentest je nach Hygienekonzept und Gefährdungsbeurteilung – das gehört im Einzelfall geprüft

Beratung und Patientenkommunikation

  • Aufklärungs- und Beratungsgespräche, Wiederholung ärztlicher Empfehlungen in Alltagssprache
  • Schulungen, z. B. Blutdruckselbstmessung, Inhalationstechnik, Umgang mit Kompressionsstrümpfen
  • Präventionsangebote, Impfmanagement organisatorisch begleiten
  • Telefonberatung und Terminsteuerung

Organisation und Abrechnung

  • Abrechnung, Codierung, Verordnungsmanagement
  • Qualitätsmanagement, Hygienepläne, Dokumentation
  • Bestellwesen und Lagerorganisation (im Rahmen der Gewichtsgrenzen)
  • Rezept- und Bescheinigungsmanagement, Rückfragen mit Kassen und Sanitätshäusern

Wissen weitergeben

  • Auszubildende anleiten und begleiten
  • Praxisabläufe überarbeiten, Checklisten aufsetzen
  • Teamthemen aufbereiten, an die ihr sonst nie kommt

Und die eigene Fortbildung. Das ist der vielleicht unterschätzteste Punkt. Wer plötzlich weniger am Behandlungsstuhl steht, hat Zeit für Kurse, die sonst immer liegen bleiben – vom Abrechnungswissen bis zur Wundversorgung. Danach kommt ihr mit mehr Wissen zurück als vorher.

Abwechslung statt Dauer-Rezeption

Ein nicht zu unterschätzender Punkt in der Schwangerschaft ist der Einsatzplan: acht Stunden am Empfang und das dann jeden Tag? Das muss nicht sein – und ist übrigens auch nicht im Sinne des Mutterschutzes, denn auch eine ununterbrochene Erreichbarkeit, die insbesondere die Empfangstätigkeit mit sich bringt, sind selbst eine Belastung.

Was in der Praxis hilft:

  • Den Tag mischen: Vormittags Diagnostik, nachmittags Organisation – statt einer starren Rolle mehrere Blöcke.
  • Ein eigenes Projekt übernehmen: QM-Handbuch aktualisieren, Patienteninfos neu gestalten, den Onboarding-Prozess für neue Kolleginnen aufsetzen. Das sind Aufgaben, für die sonst nie jemand Zeit hat – und sie bleiben sichtbar.
  • Sprechstunden begleiten: Vieles in der Sprechstunde ist unbedenklich; oft fällt nur ein einzelner Handgriff weg. Prüft lieber tätigkeitsgenau, statt ganze Bereiche pauschal zu streichen.
  • Aktiv ins Gespräch gehen: Sagt eurer Praxisleitung, was ihr gern macht. Wer schweigt, landet automatisch dort, wo gerade eine Lücke ist.
  • Pausen wirklich nehmen: Sitzgelegenheit am Arbeitsplatz, Rückzugsmöglichkeit zum Hinlegen, kurze Beinpausen – das steht euch zu, braucht euer Körper und ist keine Sonderbehandlung.

Hier noch einige Beiträge, die sich bei dem Thema für euch anbieten: 

Plant gemeinsam mit eurem Arbeitgeber und auch im Team

Neben der o.g. Gefährdungsbeurteilung für euren individuellen Arbeitsplatz und die damit verbundenen möglichen Einsatzbereiche könnt ihr die Zeit für Fortbildungen nutzen.

Unter DRACO WUNDE+ findet ihr über 200 Kurse und Videos mit Zertifikat – vom Abrechnungswissen bis zur modernen Wundversorgung: https://www.draco.de/wundeplus/ 

Wie war das bei euch? Was durftet ihr in der Schwangerschaft noch machen – und was hat euch euer Team an Aufgaben zugeschanzt, das ihr richtig gern gemacht habt? Ich freue mich wie immer auf eure Erfahrungen aus dem Praxisalltag!

Viele Grüße 

Eure Steffi

Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis, anschließend 5 Jahre im Praxisalltag als MFA tätig. Seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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