Tipps zur Beratung bei Schmerzmitteln
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Tipps zur Beratung bei Schmerzmitteln

Die Nachfrage nach nicht verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln steigt. Was Sie als PTA oder PKA für schmerztherapeutische Beratungsgespräche in der Apotheke wissen sollten.

Kopfschmerzen, Zahnschmerzen, Rückenschmerzen, Wundschmerz – immer mehr Menschen nehmen nicht verschreibungspflichtige Schmerzmittel ein. Im Jahr 2023 haben in Deutschland einer Erhebung zufolge mehr als 36 Millionen Personen ab 14 Jahren rezeptfreie Schmerzmittel genutzt. Weil viele Betroffene nicht zum Arzt oder zur Ärztin gehen, ist eine umfassende Beratung in der Apotheke besonders wichtig. Nehmen Sie sich als PTA oder PKA dafür ausreichend Zeit. Die folgenden Punkte sind für Gespräche mit Kundinnen und Kunden hilfreich. 

Zuerst Beschwerden erfragen 

Wenn Kundinnen und Kunden Schmerzmittel kaufen wollen, erkundigen Sie sich am besten zuerst, um welche Art Schmerz es sich handelt. Denn viele Menschen greifen aus Gewohnheit immer zu denselben Präparaten, obwohl diese für die jeweils akuten Beschwerden womöglich nicht geeignet sind. So wirkt beispielsweise Acetylsalicylsäure (ASS) nicht bei Nervenschmerzen und darf bei gleichzeitiger Einnahme von Gerinnungshemmern ohnehin nicht verwendet werden. Fragen Sie deshalb zusätzlich nach chronischen Erkrankungen und weiteren Medikamenten.  

Wie lange die Schmerzen schon bestehen und welche Schmerzmittel bereits dagegen genommen werden, spielt ebenfalls eine Rolle. Denn auch verschreibungsfreie Schmerzmittel sollten ohne ärztliche Rücksprache nur an drei aufeinanderfolgenden und an maximal zehn Tagen im Monat eingenommen werden. Übermäßig viel Paracetamol etwa kann die Leber schädigen. 

Weil viele gängige Schmerzmittel die Magenschleimhaut angreifen, sollten Sie zudem magenschützende Medikamente thematisieren. 

Alternativen zu Schmerzmitteln empfehlen 

Nicht immer sind orale Schmerzmittel die erste Wahl. Bei leichten und lokalen Schmerzen können Kälte oder Wärme helfen. Schlagen Sie gegebenenfalls vor, zunächst ein Kühlgel oder -spray auszuprobieren. Auch ein Wärmepack kann Schmerzen lindern. Das Gleiche gilt für die richtige Wundversorgung mit einem Hydrogel. Ruhigstellung, Ergotherapie oder Kneipp-Anwendungen sind weitere mögliche Empfehlungen. Noch verhältnismäßig neu sind Verbände, die schmerzstillende Wirkstoffe über einen längeren Zeitraum lokal über die Haut abgeben.  

Chronisch Erkrankte begleiten 

Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen kommen meist regelmäßig in die Apotheke, um für ihre Medikation Folgerezepte einzulösen – von chronischen Schmerzen sprechen Fachleute dann, wenn die Beschwerden länger als drei bis sechs Monate anhalten. Fragen Sie bei diesen Personen regelmäßig nach, ob sie die Regeln für die Anwendung des Medikaments noch kennen und befolgen, etwa klare Einnahmerhythmen bei Opiaten oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Was auch nicht alle Kunden und Kundinnen wissen: Manche Folgepräparate haben ein anderes Freisetzungsprofil als zuvor verordnete Schmerzmittel und wirken deshalb anders. 

Die Handhabung neuer Medikamente erklären und üben 

Wenn Menschen zum ersten Mal mit einem Rezept für starke Schmerzmittel in die Apotheke kommen, ist es wichtig, ihnen die Handhabung genau zu erklären. Oft sind genaue Einnahmezeitpunkte einzuhalten. Erwähnen Sie bei neu verschriebenen Opioiden mögliche Nebenwirkungen wie Übelkeit oder Verstopfung. Für ältere oder unsichere Patientinnen und Patienten macht es eventuell Sinn, wenn Sie mit ihnen üben, wie sie zum Beispiel kindergesicherte Einzeldosen-Blister sicher öffnen. Dafür stellen manche Schmerzmittelhersteller wirkstofffreie Muster zur Verfügung.

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Wunde und Schmerz
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.