Seit 01. August: Video-Ident für leichteren ePA-Zugang
Das neu zugelassene Video-Ident-Verfahren soll die ePA-Freischaltung beschleunigen – was Sie für die Beratung Ihrer Patientinnen und Patienten wissen müssen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) bleibt für viele Patientinnen und Patienten ein kompliziertes Thema. Wer die Akte auf dem Smartphone nutzen will, musste bisher ein umständliches Verfahren mit hohem Sicherheitsstandard durchlaufen. Seit August gibt es jedoch eine Neuerung: Die Gematik hat erstmals ein digitales Identifikationsverfahren zugelassen. Mithilfe der App Nect Wallet des gleichnamigen Herstellers können Versicherte ihre Identität per Video bestätigen und so den Zugang zur ePA vorbereiten.
Nach erfolgreicher Video-Identifizierung: PIN ebenfalls per Post
In der App filmen sich Nutzerinnen und Nutzer kurz selbst und scannen zusätzlich den Chip ihres Ausweises. Anschließend können sie über ihre Krankenkasse die PIN für die Gesundheitskarte anfordern, sofern diese das Verfahren unterstützt. Momentan machen unter anderem die Barmer und die DAK mit, die Techniker Krankenkasse dagegen noch nicht. Für Ihre Patientinnen und Patienten wichtig zu wissen: Ohne die PIN lässt sich die ePA weiterhin nicht aktivieren – der PIN-Brief kommt nach wie vor per Post.
Alternativ gibt es weitere Wege, um an die PIN zu kommen: Entweder nutzen Ihre Patientinnen oder Patienten das sogenannte Post-Ident-Verfahren. Hier zeigen sie dem Postboten an der Haustür ihr Ausweisdokument vor und bekommen im Gegenzug den Brief mit der PIN. Oder sie erscheinen persönlich in einer Geschäftsstelle ihrer Krankenkasse, um sich zu identifizieren. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die ePA mit der Online-Funktion des Personalausweises einzurichten.
Fachleute fordern Video-Ident für den gesamten ePA-Prozess
Fachleute fordern, dass das Video-Ident künftig den gesamten Prozess abdecken soll, sodass Patientinnen und Patienten keinen PIN-Brief mehr brauchen. Ein entsprechendes Prüfverfahren läuft bereits. Auch andere Anbieter könnten in Zukunft zugelassen werden, sofern sie die hohen Standards an die Datensicherheit erfüllen.
Aktuell haben erst rund 3,3 Millionen Versicherte auf die ePA zugegriffen – ein Bruchteil der insgesamt 70 Millionen angelegten Akten. Für Ihre Patientinnen und Patienten ist auch wichtig: Erst nach der erfolgreichen ePA-Freischaltung können Patientinnen und Patienten ihre Patientenakte einsehen und gegebenenfalls festlegen, ob und falls ja, welche Ärztinnen, Ärzte oder Apotheken welche ihrer Daten einsehen dürfen. Ab Oktober müssen Ärztinnen und Ärzte Befunde in der ePA speichern. Dann wird auch der Umgang mit der ePA für Ihre Patientinnen und Patienten wichtiger.
Quellen
Elektronische Patientenakte (ePA) startet: der aktuelle Zeitplan.
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