Fokus auf: Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Fokus auf: Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Apotheken können dazu beitragen, Kosten im Gesundheitssektor zu senken. Das sagt der Schweizer Apothekerverband Pharmasuisse. Ein Beispiel ist die Beratung bei Polymedikation. Sie kann auch in Deutschland als Dienstleistung abgerechnet werden.

Die Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation ist eine ergänzende Dienstleistung für Apotheken: Sie kann mit bis zu 90 Euro abgerechnet werden. Gleichzeitig stärkt sie die Kundenbindung, erhöht die Patientensicherheit und kann insgesamt dazu beitragen, die Wahrscheinlichkeit für Wechselwirkungen zu senken und so den Gesundheitssektor zu entlasten. Das setzt voraus, dass Sie als PTA oder PKA über diese Möglichkeit informiert sind und die Kunden und Kundinnen gegebenenfalls darüber aufklären.
 

Was verbirgt sich hinter der Beratung?

Die Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation zielt darauf ab, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern und gleichzeitig die Mitwirkung der Patienten und Patientinnen zu fördern, also Verständnis dafür zu wecken, wie wichtig die regelmäßige und korrekte Einnahme der verordneten Präparate ist. Sie kann als Dienstleistung für 90 Euro abgerechnet werden.

Die Dienstleitung besteht im Wesentlichen aus einem sogenannten Brown-Bag-Gespräch zur Medikamentenerfassung sowie einer pharmazeutischen Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung. Werden dabei eventuelle Problembereiche entdeckt, ist es sinnvoll, diese zu analysieren und gemeinsam mit dem Kunden oder der Kundin zu lösen. Wenn die betroffene Person einverstanden ist, kann dazu Rücksprache mit dem Arzt oder der Ärztin gehalten werden.
 

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Die Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation kann als Dienstleistung angeboten werden, wenn ein Kunde oder eine Kundin über die nächsten 28 Tage mindestens 5 Arzneimittel (verschiedene ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel / Inhalativa) in Dauermedikation einnehmen soll. Möglich ist das einmalig innerhalb von zwölf Monaten. Eine zweite Beratung kann innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, falls es zu erheblichen Umstellungen (mindestens drei neue Medikamente) gekommen ist.

Nur approbierte Apotheker beziehungsweise Apothekerinnen dürfen diese Dienstleistung durchführen. Zusätzlich müssen sie eine Fortbildung absolviert haben. Folgende Qualifikationen werden anerkannt.

  • ATHINA
  • ARMIN
  • Apo-AMTS
  • Medikationsmanager BA KlinPharm
  • Weiterbildung Geriatrische Pharmazie
  • Weiterbildung Allgemeinpharmazie
  • Weiterbildung Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess
     

Ihre Rolle als PTA und PKA bei der Erweiterte Medikationsberatung

Als PTA oder PKA sind sie in der Kundenberatung aktiv und sollten das Thema Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation ansprechen, falls die Voraussetzungen erfüllt sind. In Rücksprache mit der Apothekerin oder dem Apotheker, der die Beratung durchführt, können Sie die Terminkoordination übernehmen. Am besten wählen Sie Zeiten, zu denen es erfahrungsgemäß eher ruhig ist.

Das Beratungsgespräch sollte in einem separaten Raum stattfinden. Diesen können Sie reservieren. Etwa über einen kleinen, ausgehängten Belegplan ist es möglich, die Kollegen und Kolleginnen unkompliziert über die Gesprächstermine zu informieren. Zusätzlich ist es sinnvoll, in dem Raum Wasser und Gläser bereitzustellen, Stifte sowie die erforderlichen Unterlagen:

  • Vertragsvereinbarung über das Gespräch
  • Gesprächsleitfaden
  • Notizblock für den Kunden oder die Kundin

Vertrag und Leitfaden können Sie sich hier online herunterladen.
 

Fokus auf: Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.