Card Link: Bald kommt eine Alternative für den Umgang mit eRezepten
 - Apotheke

Card Link: Bald kommt eine Alternative für den Umgang mit eRezepten

Keine zusätzliche Hardware und eine unkomplizierte Abwicklung – das verspricht Card Link für das Einlösen von elektronischen Rezepten (eRezepten) in der Apotheke.

Bei Card Link handelt es sich um eine neue Lösung von der Gematik, die in Kürze verfügbar sein wird. Vereinfacht gesagt, verhält sich damit ein Smartphone ähnlich wie ein Kartenterminal. Es kann also dazu dienen, einen Versichertenstammdatenabgleich zu machen und eRezepte abzurufen. Dafür wählt ein Patient oder eine Patientin eine Apotheke aus, holt über diese Apotheke sein eRezept ab und löst es im nächsten Schritt bei derselben Apotheke ein. Die Umsetzung ist sowohl bei stationären als auch bei Online-Apotheken möglich. 

Apotheken benötigen dafür lediglich einen Konnektor, den sie einmalig für diese Anwendung konfigurieren und anschließend jeweils mit einem „Card Link“-Service verbinden. Zusätzliche Hardware wird nicht gebraucht. Außerdem gilt diese Technik als sehr sicher. 

Unklar ist derzeit allerdings noch, mit welchen Kosten die Apotheken rechnen müssen, vor allem im Vergleich zu Kartenterminals. Zudem steht bereits fest, dass der Anwendungsbereich eingeschränkter ist. Die Signatur über einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) erlaubt Link zum Beispiel nicht. Trotzdem könnte das neue Verfahren für einige Apotheken eine interessante Alternative darstellen. 

Fachleute rechnen damit, dass die ersten Anbieter Card-Link-Services in Kürze zur Verfügung stellen. 

Card Link: Bald kommt eine Alternative für den Umgang mit eRezepten
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.